Heinrich Reuen (1659–1711)

Heinrich Reuenteilweise

1659–1711 · Odenkirchen → Odenkirchen · evangelisch-reformiert

Heinrich Reuen wurde 1659 in Odenkirchen geboren. Getauft wurde er am 2. März 1659 in Rheydt. Am 12. Dezember 1684 heiratete er in Wickrathberg Dilgen Baums. Über sein Kind Wilhelmine Reuen führt die Linie weiter. Er starb nach 1711 in Odenkirchen.

Familie

Eltern Hans Reuen (1605–1659) · Wilhelmina Meinards (1632–1672)

Heirat Dilgen Baums (1657–1713) — 12. Dezember 1684, Wickrathberg

Kinder Wilhelmine Reuen (1697–1752)

Lebensstationen
  • 2. März 1659TaufeRheydt
Überlieferte Geschichte

Sie holten ihm den Webstuhl aus dem Haus 1687

Sechzig Jahre nach der Besetzung von 1627 wurden die Odenkirchener Reformierten nicht mehr mit Soldaten bedrängt, sondern mit Pfändungen. Wer sich weigerte, für die katholische Prozession Gras vor sein Haus zu streuen, wurde „gebrüchtet“ — mit Geldstrafe belegt. Wer nicht zahlte, dem holte der Gerichtsbote den Gegenwert aus dem Haus.

Am 15. November 1687 legte Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg dem Kölner Kurfürsten eine „Spezifikation dessen (an), was zu andiktierter Brücht ist weggenommen und abgepfändet worden“ vor. Diese Liste nennt Namen und sagt, was genau geholt wurde. Über ihn steht dort ein einziger Satz:

„Heinrich Reuen sein Webgezeug ausgebrochen und weggeführt.“

Das Webgezeug war der Webstuhl. „Ausgebrochen“ heißt: Sie haben ihn nicht abgebaut, sie haben ihn aus der Verankerung gerissen. Ein Webstuhl steht fest im Haus, oft im besten Raum, und er ist bei einem Heimweber das eine Stück Eigentum, von dem die ganze Familie lebt. Wer ihn verliert, verliert nicht einen Gegenstand, sondern seinen Beruf.

Heinrich Reuen war damals 28 Jahre alt. Er war nicht der Einzige: Auf derselben Liste stehen Johann Schmitz, Peter Rembges und Johann Jennissen, denen ebenfalls das Webgezeug genommen oder mit Arrest belegt wurde. Die Obrigkeit wusste offenbar genau, wo es am meisten wehtat.

Er hat es überstanden. Heinrich Reuen lebte noch 24 Jahre und starb 1711.„Spezifikation“ der Pfändungen, beigelegt der Intervention des Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg vom 15. November 1687; abgedruckt bei Ekkehard Krumme, „Evangelische Gemeinde Odenkirchen 1532–1982“ (1982), S. 53/54. Zuordnung zur Person: eigene Arbeit.

Quellen
  • Aufstellungen und Familienblaetter der Westdeutschen Gesellschaft fuer Familienkunde (WGfF), Bezirksgruppe Moenchengladbach — Aufstellung „Vorfahren Siebel / Jacobs“ der WGfF-Bezirksgruppe Moenchengladbach, 19.08.2026 (196 Seiten, Ahnentafel ab N. N.) (Sekundärquelle)

WGfF-Aufstellung 'Vorfahren Siebel / Jacobs' vom 19.08.2026, Ahnennummer 1878 (Kennung #23376)

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