Christian Vitsteilweise
Christian Vits kam um 1518 in Rheydt-Heyden zur Welt. Er arbeitete als Erbpächter des Hofs der St.-Vitus-Abtei Gladbach in Rheydt-Heyden; Schöffe zu Rheydt 1549–1578. Um 1555 heiratete er Beatrix in der Gathen. Über sein Kind Mercken Vits Gen. Auf Dem Driesch führt die Linie weiter. Er starb zwischen 1580 und 1581.
Heirat Beatrix in der Gathen (1525–1585) — 1555
Kinder Mercken Vits Gen. Auf Dem Driesch (1560–1630)
- 12. Juni 1578EreignisUrfehde nach Haft im Untertanenstreit, Rheydt
- 1549–1578AmtSchöffe des Gerichts Rheydt
Der Eid, nichts zu rächen 1578
Am 12. Juni 1578 schwor ein Mann aus Rheydt-Heyden einen Eid. Er hieß Korst Vits, war etwa sechzig Jahre alt, und der Eid hieß Urfehde. Wer eine Urfehde schwört, verspricht, sich für seine Haft niemals zu rächen — an niemandem, nie. Es ist der Preis für die Entlassung aus dem Turm. Man leistet ihn nicht freiwillig. Man leistet ihn, weil die Tür sonst zubleibt.
Korst Vits ist ein direkter Vorfahre. Vierzehn Generationen.
Die Linie. Sie läuft vollständig über die mütterliche Seite und trifft sich in den Jacobs:
Korst Vits (um 1518–1580/81) → Mercken Vits gen. auf dem Driesch → Adam auf dem Driesch → Katharina Driescher → Merken Driescher → Adolf Stümpges → Engen Stümpges → Wilhelm Jacobs → Johannes Jacobs → Conrad Jacobs → Konrad Jacobs → Konrad Peter Jacobs (1897–1985) → Helga Marta Jacobs (1922–1965) → Olafs Mutter → Olaf.
Die beiden fett gesetzten Namen sind die Brücke in die Gegenwart: Helga Marta Jacobs ist Olafs Großmutter — die Frau von August Karl Siebel. Und ihr Vater Konrad Peter Jacobs, geboren 1897, gestorben 1985, ist Olafs Urgroßvater. Olaf war sechs, als er starb.
In diesem einen Mann laufen alle Fäden dieser Geschichte zusammen. Über seinen Vater Konrad Jacobs kommen die Vits und die Botzheinen aus Rheydt; über seine Mutter Helena Wallraff kommen die Pungs. Konrad Peter Jacobs ist der Nachfahre von mindestens vier Männern, die 1578 und 1587 gegen Otto von Bylandt standen — und er hat vermutlich nie davon gehört.
Was ein Schöffengericht war. Das muss man kurz erklären, sonst funktioniert die Geschichte nicht. Ein Schöffengericht war nicht die Behörde des Landesherrn. Es war das Gericht der Ansässigen: Bauern und Handwerker, die aus ihrer eigenen Mitte über Erbstreit, Grenzen und Schulden urteilten. Der Herr stellte den Vorsitzenden — das Urteil sprachen die Schöffen. Wer dort saß, hatte Ansehen. Und, wichtiger, eine Stimme, die der Herr nicht einfach überschreiben konnte.
Korst Vits saß dort seit Januar 1549. Neunundzwanzig Jahre. Nebenbei bewirtschaftete er den Erbpachthof der St.-Vitus-Abtei Gladbach in Rheydt-Heyden, einen der besseren Höfe der Gegend. In dem Jahr, in dem er die Urfehde schwor, verlor er das Amt.
Der Bau. 1558 trat Otto von Bylandt die Herrschaft Rheydt an und ließ die alte Burg zu jenem Renaissanceschloss umbauen, das heute noch steht. Bezahlt wurde es zu einem guten Teil nicht in Geld, sondern in Arbeit — in Frondiensten, die die Stadtgeschichte „willkürlich und überzogen“ nennt. Wer sich weigerte, wurde schwer bestraft.
1572: der ordentliche Weg. Die Rheydter versuchten es zuerst legal. Sie wandten sich an den Herzog von Jülich, den Lehnsherrn über Rheydt, und beschwerten sich über die Lasten und die vielen Dienste. Der Herzog reagierte sogar — er schickte seine Räte, die vermitteln und Otto zur Mäßigung anhalten sollten. Es half nichts. Sechs Jahre lang passierte nichts.
1578: die Versammlungen. Dann kippte es. Otto legte bis zu dreißig Soldaten auf das Schloss — nicht gegen einen äußeren Feind, sondern gegen sein eigenes Dorf. Und er ließ Rheydter verhaften und anklagen. Der Vorwurf: geheime Versammlungen.
Der Vorwurf stimmte. Die Versammlungen hatten stattgefunden. Das ist der Satz, an dem diese Geschichte hängt: Es war keine erfundene Anklage wie in einem Hexenprozess. Diese Männer hatten sich wirklich getroffen, heimlich, und besprochen, was zu tun sei. Sie waren organisiert — und sie hatten es sechs Jahre lang zuerst auf dem Rechtsweg versucht.
Das Gericht gegen sich selbst. Angeklagt wurden sie vor dem Schöffengericht — vor demselben Gremium, dem einige von ihnen angehörten. Und im selben Jahr setzte Otto von Bylandt Schöffen ab.
Vier Vorfahren, eine Sache.
Korst Vits (um 1518–1580/81), Schöffe seit 1549, 1578 abgesetzt, inhaftiert, Urfehde am 12. Juni — 14 Generationen, über die Jacobs.
Jentgen Botzheinen (um 1535–nach 1586), Landwirt, Schöffe seit mindestens 1573, 1578 abgesetzt — 14 Generationen, ebenfalls über die Jacobs.
Veit Vits (um 1520/22–nach 1598), Korsts jüngerer Bruder, 1578 Geschworener — 15 Generationen, über die Jacobs.
Jasper Pungs (um 1550–1587/92), Inhaber eines Lehnshofs des Herrn zu Rheydt, 1587 eingesperrt — 13 Generationen, über Helena Wallraff.
Dazu Coen tho Bonnenbruch, Jentgens Schwager, ebenfalls seit 1573 Schöffe und 1578 abgesetzt, und Gordt Tirpen aus Geneicken, der für Otto von Bylandt im Tagelohn arbeiten musste — die Fron in Person.
Und dann heirateten sie einander. Katharina Driescher (1623–1709) war die Urenkelin von Korst Vits. Wilhelm Botzheinen (1623–1684) war der Urenkel von Jentgen Botzheinen. Die beiden heirateten. Ihre Tochter Merken Driescher, geboren 1648, stammt damit von zwei Männern ab, die 1578 am selben Tag ihr Schöffenamt verloren — und über sie läuft die Linie weiter zu den Jacobs. Ob das Absicht war, weiß niemand. Aber siebzig Jahre nach der Sache waren die beiden Familien eine.
Korst Vits starb zwischen dem 12. Dezember 1580 und dem 7. März 1581, gut zweieinhalb Jahre nach seinem Eid.
1587: die zweite Welle. Damit war die Sache nicht erledigt. Neun Jahre später griff Otto von Bylandt erneut zu, und härter. Jasper Pungs wurde gefänglich eingezogen — „Er hatte Streit mit dem Herrn von Rheydt wegen Frondiensten.“ Er kam nicht wieder heraus. Ein Sterbedatum gibt es nicht; wir wissen es aus einer Hochzeit, weil seine Frau Maria vor dem 20. April 1592 erneut heiratete. Er hinterließ mindestens drei Kinder — und über eines davon läuft die Linie bis heute. Im selben Jahr wurde auch Coen tho Bonnenbruch eingesperrt, auf Schloss Rheydt.
15. Februar 1591. An diesem Tag starb Otto von Bylandt. Bei einer Beerdigung des 16. Jahrhunderts war es Pflicht und Ehre der Untertanen, ihrem Herrn das letzte Geleit zu geben — hinter dem Sarg herzugehen. Das war kein Gefühlsausdruck, das war Ordnung.
Die Rheydter verweigerten es. Sie gingen nicht mit.
28. Oktober 1592. Coen tho Bonnenbruch kam frei — nach über fünf Jahren, davon zwanzig Monate, nachdem der Mann tot war, der ihn hatte einsperren lassen. Eine Haft, die niemand mehr angeordnet hatte und die weiterlief, weil niemand sie beendete.
Und dann, ganz leise. Veit Vits, der Bruder des Mannes mit der Urfehde, saß spätestens seit dem 27. Januar 1590 bis 1598 selbst als Schöffe im Gericht zu Rheydt. Zwölf Jahre nach der Urfehde hatte die Familie ihren Platz zurück.
Die andere Seite: warum sie trotzdem blieben
Hier wird die Geschichte kompliziert, und das ist der interessanteste Teil.
Dieselbe Herrschaft, die Korst Vits in den Turm setzte und Jasper Pungs darin sterben ließ, gab diesen Familien etwas, das vier Kilometer weiter niemand hatte: das Recht, reformiert zu sein.
Rheydt wurde unter Otto von Bylandt zu einem Sammelbecken für Calvinisten und Mennoniten — Leute, die anderswo im Reich verfolgt wurden. Seit 1602 war die vormals katholische Pfarrkirche in reformierter Hand. In dieser Kirche wurden die Vits, die Botzheinen und die Pungs getauft, getraut und beerdigt, Generation für Generation, bis hinunter zu den Jacobs.
In Odenkirchen, keine vier Kilometer entfernt, ließ der Kölner Kurfürst 1627 die Pfarrkirche besetzen. Reformierter Gottesdienst stand dort unter Strafe — von 1627 bis 1755, hundertachtundzwanzig Jahre. Die Gemeinde nennt diese Zeit bis heute „die Gemeinde unter dem Kreuz“. Auch in Odenkirchen stehen Vorfahren dieses Baums. Es war dieselbe Konfession, dieselbe Gegend, dieselbe Generation — nur die andere Seite einer Landesgrenze.
Aber man sollte Otto von Bylandt dafür nicht zum Wohltäter machen. Seine eigene Konfession lässt sich bis heute nicht bestimmen. Er hielt Kontakt zu Lutheranern, Calvinisten und Katholiken und „legte sich nie fest“. Vermutlich gehörte er zu den Erasmusjüngern; einige seiner Zeitgenossen hielten ihn schlicht für einen Opportunisten. Seine Frau Maria und sein ältester Sohn waren calvinistisch, sein zweiter Sohn streng katholisch. In einer Familie also alles auf einmal.
Die Duldung in Rheydt war damit vermutlich weniger eine Frage des Gewissens als das Ergebnis eines Mannes, der sich nicht festlegen wollte — und der genau wusste, dass Calvinisten und Mennoniten Handwerker, Weber und Pächter waren, die einer Herrschaft gut taten. Das macht die Freiheit nicht kleiner. Aber es erklärt, warum sie ausgerechnet neben dreißig Soldaten und einem Kerkerturm bestehen konnte.
Was macht das mit Menschen?
Ab hier ist es Deutung, keine Quelle. Aber die Daten geben ein Muster her, und es ist ein bemerkenswert konsequentes.
Sie waren nicht aufständisch, sie waren rechtsbewusst. Der erste Schritt 1572 war keine Mistgabel, sondern eine Beschwerde beim Herzog. Sie kannten die Ordnung, in der sie lebten: Über dem Herrn von Rheydt stand ein Lehnsherr, und den konnte man anrufen. Sechs Jahre lang haben sie es auf diesem Weg versucht. Erst als das nichts brachte, trafen sie sich heimlich.
Und selbst dann brannte nichts. Kein Sturm auf das Schloss, keine Tote auf der Gegenseite, keine Brandstiftung. Sie verloren ihre Ämter, saßen im Turm, zahlten die Fron weiter, bewirtschafteten die Höfe weiter — und gingen weiter in die Kirche, die derselbe Mann ihnen gelassen hatte.
Ihr einziger gemeinsamer Protest war eine Abwesenheit. 1591, bei der Beerdigung. Sie mussten nichts sagen und nichts tun. Sie mussten nur zu Hause bleiben. Es ist die einzige Handlung in dieser ganzen Geschichte, die kein Gericht und keine Soldaten verhindern konnten — und sie war vollkommen gewaltlos. Wer eine Urfehde geschworen hat, darf sich nicht rächen. Wegbleiben ist keine Rache.
Und sie sind geblieben. Das ist vielleicht das Erstaunlichste. Niemand ist ausgewandert. Zwölf Jahre nach der Urfehde saß ein Vits wieder auf der Schöffenbank. Die Botzheinen und die Vits heirateten einander. Ihre Nachkommen sind noch zweihundert Jahre später in Rheydt, Geneicken und Heyden nachweisbar, als Bauern, Weber und Halbwinner, und dann als Jacobs.
Das ist ein sehr bestimmtes Verhältnis zur Obrigkeit: nicht untertänig, aber auch nicht revolutionär. Man erkennt die Ordnung an und benutzt ihre Regeln, so lange es geht. Man erträgt, was nicht zu ändern ist. Man merkt sich, wer einem was angetan hat. Und wenn der Moment kommt, in dem man ohne Risiko Haltung zeigen kann, dann zeigt man sie — und geht nicht zur Beerdigung.
Was wir nicht wissen. Wie lange Korst Vits eingesperrt war — nur, wann er herauskam. Wo die Versammlungen stattfanden und worüber geredet wurde. Ob Jasper Pungs an Krankheit starb oder an der Haft. Und ob sich in den Familien überhaupt etwas davon weitererzählt hat, oder ob das Wissen schon im 17. Jahrhundert verschwunden war und erst jetzt wieder aus den Rechnungsbüchern auftaucht.
Was wir haben, sind acht Daten — 1549, 1572, März 1578, 12. Juni 1578, 1582, 1587, 15. Februar 1591, 28. Oktober 1592 — und eine Linie, die von dort ohne Lücke bis in die Gegenwart läuft.
Zur Beleglage: Der Rahmen — Fronden, Beschwerde 1572, dreißig Soldaten, Verhaftungen, verweigertes Geleit 1591 — steht in „Loca Desiderata. Mönchengladbacher Stadtgeschichte“ Bd. 2 (Hrsg. Wolfgang Löhr, 1999) und geht zurück auf Ludwig Schmitz, „Rheydter Chronik“ Bd. 1 (1897). Otto von Bylandts Konfession und die Angaben zu seiner Familie nach dem Portal Rheinische Geschichte des LVR. Die Einzeldaten zu den Personen stammen aus den Familienstudien von Alfred Blömer, zitiert in der WGfF-Aufstellung „Vorfahren Siebel / Jacobs“. Die Urkunden selbst haben wir nicht gesehen.
Nachtrag: was die Rheydter Chronik von 1897 dazu sagt. Ludwig Schmitz’ „Geschichte der Herrschaft Rheydt“ erzählt denselben Konflikt aus der Sicht der Akten — und sie kennt eine zweite Verhaftung in demselben Jahr. Ein halbes Jahr nach Korst Vits’ Urfehde, am 30. November 1578, dem St. Andreastag, ließ Otto von Bylandt erneut Untertanen greifen, diesmal „als sie nach dem Gottesdienst aus der Kirche traten“: Hennes Joris, Corst Schröder, Kaspar Pungs, Thewis Watelradt und Johann Bolligs. Dazu der flüchtige Coen von Bonnenbroich — derselbe Mann, der 1587 eingesperrt wurde und erst am 28. Oktober 1592 wieder herauskam. Als Otto die Kaution ablehnte, wandten sich die Frauen der Verhafteten an den Herzog von Jülich, und die übrigen Untertanen schlossen sich an. Der Herzog gab ihnen recht.
Zwei Angaben dieser Geschichte werden durch die Chronik unabhängig bestätigt. Erstens: Jasper Pungs war tatsächlich Lehnsmann. Er steht namentlich in der gedruckten Liste der Lehnsleute um 1580 — „Rolof auf der Straßen, Jaspar Pungs, Mewis Mols, Coen in der Hostard, Frank Siegers und Jäpgen tho Jäpen“. Zweitens: Das Tirpen Gut in Geneicken, auf das Gordt Tirpen gehört, ist im Weistum von 1545 urkundlich belegt, „an der Maar“ neben dem Driescher Hof.
Und die Chronik liefert das Motiv, das hier fehlte. Der Streit ging nicht nur um die Menge der Dienste, sondern um ihre Rechtsnatur: Otto habe die Dienste fortan „gebot und nicht mehr um sie bat“. Die Rheydter fürchteten, aus einer Bitte werde „eine Erbgerechtigkeit“ — ein vererbbares Recht des Herrn, das auch auf ihren Kindern läge. Deshalb hörten sie auf zu arbeiten. Der ganze Verlauf von 1533 bis zum Vergleich von 1701 steht auf der Ortsseite Rheydt.
Die Urfehde — Dokumentation · 16 Minuten 48
Wie Rheydter Schöffen 1578 ihr Amt verloren, im Turm saßen und schwören mussten, sich nicht zu rächen — und warum derselbe Herr ihnen den reformierten Glauben ließ.
- Frank Heidermanns, Ahnendatenbank (heidermanns.net) (Sekundärquelle)
- Aufstellungen und Familienblaetter der Westdeutschen Gesellschaft fuer Familienkunde (WGfF), Bezirksgruppe Moenchengladbach — Aufstellung „Vorfahren Siebel / Jacobs“ der WGfF-Bezirksgruppe Moenchengladbach, 19.08.2026 (196 Seiten, Ahnentafel ab N. N.); Aufstellung „Vorfahren Siebel / Jacobs“ (v2, 234 Seiten), WGfF-Bezirksgruppe Moenchengladbach, 25.08.2026 (Sekundärquelle)
heidermanns.net, Personenblatt ID 10692 (abgerufen 19.08.2026)
WGfF-Aufstellung 'Vorfahren Siebel / Jacobs' vom 19.08.2026, Ahnennummer 27498 (Kennung #20468)
- Wie lange Korst Vits 1578 in Haft war, ist nicht überliefert — bekannt ist nur der Tag seiner Urfehde, also seiner Entlassung.
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