Mevis Mols (1530–1612)

Mevis Molsteilweise

1530–1612 · Rheydt-Geneicken → Rheydt-Geneicken · Bauer auf dem Molsgut; Schöffe zu Rheydt (seit spätestens 17.03.1578)

Mevis Mols wurde um 1530 in Rheydt-Geneicken geboren. Er war Bauer auf dem Molsgut; Schöffe zu Rheydt. Über sein Kind Johann Mols führt die Linie weiter. Er starb vor 1612 in Rheydt-Geneicken.

Familie

Kinder Johann Mols (1560–1612)

Lebensstationen
  • 10. Januar 1582EreignisBelehnung mit dem Molshof, Rheydt-Geneicken
  • seit 17 März 1578AmtSchöffe des Gerichts Rheydt
Was die Urkunden zusätzlich sagen

Sein Hof war ein Lehen des Herrn zu Rheydt 1580

Die Chronik nennt die Lehnsleute der Herrschaft Rheydt um 1580 namentlich, darunter Mewis Mols. Wer einen solchen Hof innehatte, war verpflichtet, „mit Pferd und Harnisch zu dienen“, blieb dafür aber von der Zahlung des Schatzes befreit — der laufenden Landessteuer. Das war die rechtliche Form des Besitzes; ein tatsächlicher Kriegsdienst ist damit nicht belegt. Die Belehnung mit dem Molshof in Geneicken durch Otto von Bylandt am 10. Januar 1582 ist damit in eine ältere Reihe eingeordnet.

Ludwig Schmitz-Kallenberg, Geschichte der Herrschaft Rheydt (Rheydter Chronik Bd. 1), Rheydt 1897, S. 89

Überlieferte Geschichte

Schöffe seit März 1578 1578

Mevis Mols war Bauer auf dem Molsgut in Geneicken — und seit spätestens dem 17. März 1578 Schöffe zu Rheydt.

Das Datum ist der Grund, warum er in dieser Geschichte steht. In genau diesem Frühjahr verloren Korst Vits und Jentgen Botzheinen ihr Schöffenamt: Otto von Bylandt setzte sie ab, weil die Rheydter Bauern sich gegen seine Frondienste organisiert hatten. Korst Vits wurde inhaftiert und musste am 12. Juni 1578 Urfehde schwören.

Vier Jahre später, am 10. Januar 1582, belehnte Otto von Bylandt Mevis Mols mit dem Molshof in Geneicken.

Ob er der Nachrücker für einen der Abgesetzten war, steht in keiner Quelle. Belegt ist allein die Abfolge der Daten. Aber sie macht deutlich, was dieser Stammbaum in solchen Fällen leisten kann und was nicht: Er zeigt, dass beide Seiten eines Konflikts hier verzeichnet sind — und er erfindet nicht, wie sie zueinander standen.

Die ganze Geschichte steht bei Korst Vits.

Zur Verwandtschaft — und ein offener Punkt: Mevis Mols steht im Baum bisher nicht in der direkten Linie. Das dürfte an einer Doppelerfassung liegen: Sein Sohn Johann Mols (*um 1560 in Geneicken) ist zweimal angelegt — einmal als sein Kind, einmal, aus einer anderen Quelle, ohne Eltern, aber mit Nachkommen bis in die direkte Linie. Beide tragen dasselbe Geburtsjahr und denselben Ort; die Aufstellung gibt sein Sterbedatum als Zeitraum 1612–1627 an, und jede der beiden Quellen hat ein anderes Ende davon übernommen. Wenn sich das bestätigt, wäre Mevis Mols ebenfalls ein direkter Vorfahre — und die Familie stammte dann von beiden Seiten des Konflikts ab, von den Abgesetzten und von dem Mann, der im selben Frühjahr ins Amt kam.

Zur Beleglage: Der Rahmen — Fronden, Beschwerde 1572, dreißig Soldaten, Verhaftungen, verweigertes Geleit 1591 — steht in „Loca Desiderata. Mönchengladbacher Stadtgeschichte“ Bd. 2 (Hrsg. Wolfgang Löhr, 1999) und geht zurück auf Ludwig Schmitz, „Rheydter Chronik“ Bd. 1 (1897). Die Einzeldaten stammen aus den Familienstudien von Alfred Blömer, zitiert in der WGfF-Aufstellung „Vorfahren Siebel / Jacobs“. Die Urkunden selbst haben wir nicht gesehen.

Die nächtlichen Wege — eine Vermutung 1594

Am 26. September 1594 sagte in Geneicken ein Mann namens Peter Lauffs vor Gericht aus. Er berichtete, dass Leute „oftmahlen bei nachtlicher Zeit“ durch seinen Hof liefen — „entweder nach Hockstein, oder nach der Gladbacher Windmühlen oder nach Janssen Mewissen Söhnen, so offentliche Wiedertäufer seien, oder aber nach Wetzgeweldt“, und übten dort „ungezweiffelt ihre vermeinte Religion“.

Wiedertäufer zu sein war damals kein Meinungsunterschied. Nach der Reichsgesetzgebung waren Täufer sofort zum Tode zu verurteilen. Der Gladbacher Vitus Pilgrams war am 27. Mai 1537 öffentlich verbrannt worden. Wer also nachts über fremde Höfe zu einer Versammlung ging, riskierte sein Leben.

Könnte mit „Janssen Mewissen“ Mevis Mols gemeint sein? Vier Dinge sprechen dafür:

Der Ort. Peter Lauffs ist ausdrücklich „in Geneicken beheimatet“. Mevis Mols sitzt in Geneicken auf dem Molsgut. Es ist derselbe kleine Weiler.
Der Name. „Mewissen“ ist die Vatersform zu Mevis — ein seltener Rufname. Das Personenregister des Buches führt die Stelle als „Janssen, Mevis“.
Die Zeit. 1594 ist Mevis vierundsechzig. Ein Sohn des Jahrgangs 1560 wäre vierunddreißig — erwachsen, mit eigenem Haus, zu dem man nachts gehen kann.
Die Sache. Und hier schließt sich ein Kreis: Aus genau diesen Jahren ist überliefert, dass Otto von Bylandt Rheydter wegen geheimer Versammlungen — die tatsächlich stattgefunden hatten — vor dem Schöffengericht anklagen ließ. Zwei Quellen, die nichts voneinander wissen, beschreiben dieselben nächtlichen Zusammenkünfte: die eine aus der Sicht des Grundherrn, die andere aus der Sicht der Kirchengeschichte.

Dass ein Schöffe zugleich Täufer gewesen sein könnte, ist kein Widerspruch. Krumme hält ausdrücklich fest, dass Täufer in Rheydt und Wickrath bis gegen Ende des 17. Jahrhunderts ansässig und obrigkeitlich geduldet waren — anders als im benachbarten Odenkirchen.

Was dagegen spricht — und warum das hier trotzdem steht: Der Name Mols fällt in der Vernehmung nicht. Ein Vater des Mevis Mols ist nicht überliefert, ob er also „Mewis Janssen“, Sohn eines Jan, war, wissen wir nicht. „Janssen Mewissen Söhne“ ist außerdem doppeldeutig: Es können die Söhne des Mewis Janssen sein oder die eines Jan Mewissen. Und die Quelle spricht von Söhnen im Plural, während hier bisher nur ein Sohn verzeichnet ist.

Es ist also eine Vermutung und kein Beweis. Sie steht hier, weil vier unabhängige Merkmale zusammenfallen — Ort, Name, Generation und Sachverhalt — und weil sich prüfen lässt, ob sie stimmt: Die Vernehmung vom 26. September 1594 liegt als Akte vor. Wer sie liest, findet dort vermutlich mehr Geneickener Namen als die zwei zitierten.

Zur Beleglage: Die Vernehmung ist zitiert bei Ekkehard Krumme, „Evangelische Gemeinde Odenkirchen 1532–1982“ (Presbyterium der Ev. Kirchengemeinde Odenkirchen, 1982), Seite 26. Das Original der Akte haben wir nicht gesehen. Die Gleichsetzung mit Mevis Mols stammt von uns und steht in keiner Quelle.

Nachtrag: die Chronik kennt die nächtlichen Versammlungen. Ludwig Schmitz’ „Geschichte der Herrschaft Rheydt“ (1897) berichtet unabhängig von Krumme über die Täufer in der Herrlichkeit: 1584 werde Peter auf der Heuren als erster Wiedertäufer genannt, und — „1594 war ihre Zahl schon ziemlich angewachsen; sie hielten bei nächtlichen Zusammenkünften mit Gesang und Predigt ihren Gottesdienst ab.“ Dasselbe Jahr, dasselbe Bild, eine andere Quelle. Das sagt weiterhin nichts darüber, ob Mevis Mols gemeint war — die Vermutung hängt nach wie vor allein am Rufnamen „Mewissen“. Aber die Szene, die Peter Lauffs 1594 vor Gericht beschrieb, ist damit doppelt belegt: In Rheydt liefen in diesem Jahr Menschen nachts zu Versammlungen, bei denen gesungen und gepredigt wurde. Die Chronik ergänzt auch, wie es ausging — die Bylandts schützten die Täufer gegen die herzogliche Regierung, 1646 waren sie eine organisierte Gemeinde mit eigenen Armenprovisoren, und 1694 wurden sie aus Rheydt vertrieben und ihre Güter verkauft.

Film zu dieser Zeit

Die Urfehde — Dokumentation · 16 Minuten 48

Wie Rheydter Schöffen 1578 ihr Amt verloren, im Turm saßen und schwören mussten, sich nicht zu rächen — und warum derselbe Herr ihnen den reformierten Glauben ließ.

Quellen
  • Aufstellungen und Familienblaetter der Westdeutschen Gesellschaft fuer Familienkunde (WGfF), Bezirksgruppe Moenchengladbach — Aufstellung „Vorfahren Siebel / Jacobs“ der WGfF-Bezirksgruppe Moenchengladbach, 19.08.2026 (196 Seiten, Ahnentafel ab N. N.); Aufstellung „Vorfahren Siebel / Jacobs“ (v2, 234 Seiten), WGfF-Bezirksgruppe Moenchengladbach, 25.08.2026 (Sekundärquelle)
  • Evangelische Gemeinde Odenkirchen 1532-1982 — Seite 26 (Vernehmung vom 26.09.1594); Personenregister: "Janssen, Mevis – 26" (Sekundärquelle)

WGfF-Aufstellung 'Vorfahren Siebel / Jacobs' vom 19.08.2026, Ahnennummer 15216 (Kennung #20465)

Offene Fragen
  • Ob Mevis Mols im März 1578 auf den Platz eines der abgesetzten Schöffen nachrückte, steht in keiner Quelle — belegt ist nur die Abfolge der Daten.
  • Vermutliche Doppelerfassung seines Sohnes: Johann Mols (*um 1560 in Rheydt-Geneicken) steht zweimal im Baum — einmal als Kind von Mevis Mols mit Sterbejahr 1612, einmal ohne Eltern mit Sterbejahr 1627, dafür mit Nachkommen in der direkten Linie. Die WGfF-Aufstellung gibt den Tod als Zeitraum 04.05.1612 bis 10.04.1627 an; beide Einträge haben je ein Ende davon übernommen. Bestätigt sich das, wäre Mevis Mols ein direkter Vorfahre.

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