Rheydt

Ortsgeschichte

Rheydt

Der Ort, an dem die meisten Linien dieses Stammbaums zusammenlaufen — eine kleine Herrschaft mit eigenem Bekenntnis, die zur Textilstadt wurde und heute ein Stadtteil ist.

Zur Einordnung

Wie diese Seite zu lesen ist

Jeder Balken ist ein Leben. Der Zeitstreifen zeigt, wer von der Familie wann in Rheydt gelebt hat — über dreihundert Menschen von 1495 bis 1987. Gestrichelte Balken bedeuten, dass ein Sterbedatum fehlt und das Ende geschätzt ist; geraten ist nicht dasselbe wie belegt.

Der Regler schneidet ein Jahr heraus. Auf 1650 gezogen bleiben die Schöffen, Diakone und Gemeindeältesten stehen, die damals gleichzeitig in Rheydt lebten — auf 1900 die Weber und Fabrikarbeiter.

Die Honschaften stehen als eigene Orte. Heyden, Geneicken, Bonnenbroich, Dorf, Dohr und Pongs gehörten zu Rheydt, werden im Archiv aber getrennt geführt. Zu Pongs gibt es bereits eine eigene Seite; alle übrigen finden sich in der Ortsübersicht.

Über lebende Personen steht hier nichts. Wer noch lebt, erscheint auf dieser Seite überhaupt nicht.

Die ganze Ortsgeschichte Rheydt als FließtextDerselbe Text wie oben — zum Lesen ohne die interaktive Ansicht, zum Ausdrucken und Durchsuchen. Dazu alle Personen des Ortes und die Quellen.
Ortsgeschichte

Rheydt

Die reformierte Herrschaft, die zur Textilstadt wurde — und der Ort, an dem die meisten Linien dieses Stammbaums zusammenlaufen

Der Ort und seine Herren

Der dichteste Ort des ganzen Archivs

Kein anderer Ort kommt in diesem Stammbaum so oft vor. Über dreihundert Personen sind hier verzeichnet — mehr als doppelt so viele wie in Odenkirchen, dem zweitgrößten.

Der älteste Eintrag ist Johann Baetzheinen, geboren um 1495, gestorben vor 1569 in Rheydt: ein Mann, der zur Welt kam, bevor irgendjemand hier von Reformation sprach. Der jüngste Rheydter Eintrag ist ein Sterbefall von 1987. Dazwischen liegen fast fünf Jahrhunderte — fünfhundert Jahre Familiengeschichte an einem Ort.

Und es ist keine lose Verbindung. Von Johann Baetzheinen führt eine ununterbrochene Kette von sechzehn Generationen bis heute, und fast jedes Glied darin ist in Rheydt geboren oder gestorben:

Olaf Brandt › Mutter E. Brandt › Großm. Helga Marta Jacobs › Urgroßm. Marta Reuen › 4. Gen. Peter Reuen › 5. Gen. Anna Catharina Schmitz › 6. Gen. Anna Gertrud Junkers › 7. Gen. Cornelius Junkers › 8. Gen. Maria Wienands › 9. Gen. Entgen Hoster › 10. Gen. Jan Hoster › 11. Gen. Matthias Hoster › 12. Gen. Johannes Hoster › 13. Gen. Jan Hoster › 14. Gen. Merken Batzheinen › 15. Gen. Berber Baetzheinen › 16. Gen. Johann Baetzheinen

Johann Baetzheinen im Fächer öffnen — dort lässt sich die Kette anklicken, Glied für Glied, mit allen Lebensdaten.

Nach Geburtsjahrhunderten sortiert liegt der Schwerpunkt deutlich im 17. Jahrhundert — rund 130 Personen, gegenüber gut hundert im 18. und knapp fünfzig im 19. Jahrhundert. Das sagt mehr über die Quellen als über die Familie. Für die alten Rheydter Linien ist die Ahnendatenbank von Frank Heidermanns weit zurück erschlossen; für das 19. Jahrhundert liegen dagegen Urkunden vor, die längst nicht alle gehoben sind. Wo viele Namen stehen, ist nicht mehr gelebt worden — dort ist mehr aufgeschrieben.

Was war los, als Johann Baetzheinen lebte?

Er kam um 1495 zur Welt und starb vor 1569 — ein langes Leben für seine Zeit, gut siebzig Jahre. Was heißt das?

Es ist das Ende des Mittelalters. Als er geboren wurde, war Amerika drei Jahre entdeckt und niemand in Rheydt wusste davon. Er war etwa zweiundzwanzig, als Luther 1517 seine Thesen veröffentlichte. Die Reformation zog in seinen mittleren Jahren über den Niederrhein — aber die Rheydter Pfarrkirche wurde erst 1602 reformiert, mehr als dreißig Jahre nach seinem Tod. Johann Baetzheinen lebte und starb katholisch; dass seine Nachkommen Calvinisten wurden, hat er nicht mehr erlebt.

Und der Dreißigjährige Krieg? Der kam erst 1618 — ein halbes Jahrhundert nach seinem Tod. Den hat er nicht gesehen. Aber friedlich war seine Zeit trotzdem nicht durchgehend:

1533, er war etwa achtunddreißig, schlossen der Herr von Rheydt und seine Unterthanen jenen Vertrag, mit dem weiter unten auf dieser Seite der lange Streit beginnt. 1542/43, mit Ende vierzig, erlebte er den geldrischen Erbfolgekrieg: burgundische Truppen brandschatzten Rheydt. 1545 wurde das Vogtgedingsweistum aufgeschrieben, in dem die Höfe seiner Nachbarn stehen. 1552 wurde Rheydt reichsunmittelbar. Zwischen diesen Daten lagen lange ruhige Jahre — Landwirtschaft, Kirchgang, Abgaben —, unterbrochen von durchziehenden Söldnern.

Womit wurde gekämpft? Feuerwaffen gab es längst; Arkebusen und Hakenbüchsen waren bei den Landsknechten Alltag, und 1578 lagen dreißig angeworbene Soldaten auf dem Rheydter Schloss. Die Bauern aber waren anders gerüstet. Wer hier zum Kriegsdienst verpflichtet war, sollte laut dem Vogtgeding der Herrlichkeit Odenkirchen „mit Elsenpanzer und Eichenkeule bewaffnet“ erscheinen: ein Panzer aus Holz und eine Keule aus Eichenholz. Diese Formel war schon zu Johann Baetzheinens Zeit altertümlich — aber sie stand so im Recht, und sie sagt genau, was ein Bauer am Niederrhein im 16. Jahrhundert als Waffe hatte: das, was auf dem Hof wuchs. Die Feuerwaffen hatten die anderen.

Und dann die Sache mit den Nachbarn. Johann Baetzheinen wurde um 1495 geboren. Fünf Jahre später, am 14. September und 16. Oktober 1500, wurde Heinrich von Bylandt vom Herzog von Jülich mit der Herrschaft Rheydt belehnt — sein Schwager Johann Stael von Holstein ließ seine Ansprüche bald fallen, und Bylandt blieb allein übrig. Die Geschichte dieser Familie in Rheydt und die Geschichte des Hauses Bylandt in Rheydt beginnen also praktisch im selben Jahrzehnt.

Freunde wurden die beiden Seiten nie. Von 1533 bis 1701 liegen Herr und Unterthanen im Streit — Wachtdienst, Fuhren, Zehnt, Verhaftungen vor der Kirchentür, unbezahlte Soldaten, die das eigene Dorf plündern. Hundertachtundsechzig Jahre, sieben Generationen. Der Mann, der das beendete, hängt weiter unten auf dieser Seite im Harnisch an der Wand.

Reithe — und eine Herrschaft für sich

Karte des Straßennetzes zur Römerzeit mit der fränkischen Gaueinteilung
Das Straßennetz zur Römerzeit und die fränkische Gaueinteilung. Rheydt liegt in der Bildmitte, und es liegt genau auf einer Linie: Die strichpunktierte Grenze des Mühlgaus läuft zwischen Odenkirchen und Rheydt hindurch. Diese Gaugrenze aus fränkischer Zeit ist dieselbe Trennlinie, die tausend Jahre später Kurköln von Jülich schied — und darüber entschied, unter welchem Recht die Leute hier lebten. Maßstab 1:400 000.
Ludwig Schmitz, „Geschichte der Herrschaft Rheydt“, Rheydt 1897, Bildtafel bei S. 3 — gemeinfrei, Digitalisat der Universitäts- und Landesbibliothek Düsseldorf.

Zwischen 985 und 999 taucht der Ort erstmals in einer Urkunde auf, als „parochiam Reithe“. Das ist lateinisch und heißt schlicht „die Pfarre Reithe“ — parochia ist die Pfarrei, parochiam die Akkusativform, weil das Wort im Satz das Objekt ist. Reithe ist die damalige Schreibung für Rheydt; latinisiert hieß der Ort später immer Reida.

Das Bemerkenswerte steckt im Wort Pfarre. Der Ort erscheint in seiner ersten Erwähnung nicht als Weiler oder Hof, sondern als Pfarrei — also mit einer Kirche. Und er erscheint in einem Tauschgeschäft. Die Quelle, ein Bericht zur Geschichte der Gladbacher Benediktinerabtei, sagt: „Sed et parochiam non distulit mutuare, pro duabus ecclesiis, id est pro Gladbach et Reithe, donans tres: Tegelon, Ludebracht et Vennelon.“ — Auch die Pfarre habe er nicht gezögert zu tauschen: für zwei Kirchen, nämlich für Gladbach und Reithe, habe er drei hergegeben — Tegelen, Lobberich und Venlo.

Zwei Kirchen am Niederrhein waren ihm also drei an der Maas wert. Mehr steht dort nicht über Rheydt; aber es steht fest, dass es den Ort und seine Kirche schon gab, bevor irgendjemand die Herren von Rheydt beim Namen nannte. Ab dem 14. Jahrhundert gehörte er zum Herzogtum Jülich, ab 1500 saßen hier die Herren von Bylandt-Rheydt.

Entscheidend für alles, was danach in den Kirchenbüchern steht, ist eine Verwaltungsbesonderheit: Von 1552 bis 1591 war Rheydt reichsunmittelbar — eine kleine Unterherrschaft, die keinem größeren Landesherrn unterstand. Wer hier saß, entschied selbst. Und es saß dort Otto von Bylandt (um 1531–1591), der die Wasserburg zum Renaissanceschloss umbauen ließ und Calvinisten und Mennoniten duldete, als sie anderswo verfolgt wurden.

Zum Schloss und zu dem einen Vorfahren, der dort im Dienst stand, gibt es eine eigene Seite: Schloss Rheydt.

Eine Stadt, die aus Honschaften zusammenwuchs

Rheydt war lange kein geschlossener Ort, sondern ein Kirchdorf mit Honschaften ringsum — ländlichen Nachbarschaften aus wenigen Höfen, jede mit eigenem Namen. Genau diese Namen stehen in den Kirchenbüchern dieser Familie, und sie tauchen im Archiv als eigene Orte auf:

Heyden (über fünfzig Personen), Geneicken (gut dreißig), Bonnenbroich (siebzehn), Dorf, Pongs, Dohr, dazu Watelerhof, Morr und Elsenbruch mit einzelnen Einträgen. Wer die Zahlen zusammenzählt, sieht: Die halbe mütterliche Linie saß im Umkreis weniger Kilometer.

Zu Pongs gibt es bereits eine eigene Seite — dort steht auch, was eine Honschaft war und wer sie leitete. Zusammengewachsen sind diese Nachbarschaften erst mit der Industrialisierung des 19. Jahrhunderts; bis dahin war Rheydt eher ein Netz von Weilern als eine Stadt.

Wem der Hof gehörte — Erbpacht, Lehen, Kurmede

Die Rheydter Chronik von 1897 unterscheidet drei Arten, wie ein Hof in der Herrschaft gehalten werden konnte. Am häufigsten war die Erbpacht: Höfe und Ländereien wurden vom Schloss ausgegeben, der Pächter entrichtete jährlich einen Zins in Getreide. Daneben gab es Reste der alten Hofesverfassung, die kurmedigen Güter — noch 1328 spricht der Ritter Gerhard von Rheydt von seinen „Laten“. Und es gab Lehengüter.

Über die Lehen heißt es wörtlich: „Die Inhaber dieser waren verpflichtet, mit Pferd und Harnisch zu dienen, während sie von der Bezahlung des Schatzes befreit waren.“ Harnisch meint den Brustpanzer; die Formel beschreibt die Rechtsform des Besitzes, nicht einen nachgewiesenen Kriegszug. Was dafür jedes Jahr anfiel, war das Erscheinen vor dem Lehnsgericht, das auf dem Schloss tagte: Der Vogt war Lehnsstatthalter, der Gerichtsschreiber zugleich Lehnsgerichtsschreiber, der Gerichtsbote auch Lehnsbote — und weil das Lehnsgericht kein eigenes Siegel besaß, siegelte es mit dem Schöffensiegel. Der Schatz, von dem die Lehnsleute befreit waren, war die laufende Landessteuer; das war die handfeste Seite des Geschäfts.

Als Lehnsleute nennt die Chronik um 1580 namentlich: Rolof auf der Straßen, Jaspar Pungs, Mewis Mols, Coen in der Hostard, Frank Siegers und Jäpgen tho Jäpen.

Fünf dieser sechs Namen stehen in diesem Stammbaum — und vier davon sind Namen direkter Vorfahren. Im Einzelnen:

Pungs — Jasper Pungs (um 1550–1587) ist Olaf Brandts Vorfahr in der 13. Generation. Er dürfte der Mann aus der Liste sein: gleicher Name, gleicher Ort, gleiche Jahre.
Hostard — die Hostert, aus denen Theis ter Hostert (um 1530–1560) als Vorfahr der 15. Generation hier steht.
Siegers — die Sieger aus Elsenbruch; Lintgen Sieger (um 1535) ist Vorfahrin der 14. Generation und heiratete nach Bonnenbroich.
tho Jäpen — die Jaepen; Hennes Jaepen (um 1500) und Jacob Jaepen (um 1525) sind Vorfahren der 16. und 15. Generation.
Mols — Mevis Mols (um 1530–1612) vom Mollshof in Geneicken steht im Archiv, ist aber kein direkter Vorfahr, sondern Seitenlinie.

Nur „Rolof auf der Straßen“ lässt sich bisher niemandem zuordnen. Die Lehnsleute waren keine Ritter und keine Adligen, sondern Bauern, deren Hof rechtlich ein Lehen war — und offenbar saßen die Vorfahren dieser Familie auf mehreren davon.

Ein Sonderfall, der leicht verwirrt. Mitten in der Herrschaft Rheydt lagen Güter, die zum „Vogtgeding der Herrlichkeit Odenkirchen am Geistenbeck“ gehörten. Es waren also Bauern auf Rheydter Boden, die einem fremden Herrn — dem von Odenkirchen — verpflichtet waren. Und zwar nicht, weil er sie dazu gezwungen hätte: Die Chronik sagt, das Verhältnis sei entstanden, weil freie Bauern sich unter die Vogtei und Mundschaft des Herrn von Odenkirchen gestellt hatten. Sie hatten sich seinen Schutz gekauft.

Der Preis war überschaubar: der kleine Vogtzins von 3 Albus und 1 Heller im Jahr, das Erscheinen beim Vogtgeding am zweiten Montag nach Dreikönige, und im Kriegsfall Dienst „mit Elsenpanzer und Eichenkeule bewaffnet“.

Und dann steht da ein Satz, der die ganze Lage dieser Grenzregion in sich trägt. Was, wenn die beiden Herren aneinandergerieten? Dafür hatten sich die Rheydter etwas ausbedungen: „wofern die feindschafft zwischen dem Herrn zu Odenkirchen und dem Herren zu Reydt aufstunde und zur Wehr gegriffen wurde, sollen sie alsdan erscheinen und ihren ait alhier aufkundigen, auch dem Herren zu Reidt beistehen mögen.“ — Dann sollten sie kommen, ihren Eid aufkündigen und dem Herrn zu Rheydt beistehen dürfen.

Ein Treueeid mit eingebauter Kündigungsklausel, für den Fall, dass der eigene Landesherr gegen den fremden Schutzherrn zieht. So lebte es sich auf einer Grenze.

Herr und Unterthanen — ein Streit über 170 Jahre

Worum überhaupt gestritten wurde

Der Streit, der auf den nächsten Seiten hundertachtundsechzig Jahre dauert, dreht sich um ein einziges Wort: bitten oder befehlen. Damit das verständlich wird, muss man wissen, wie die Lage vorher war — und die ist erstaunlich gut überliefert.

Die Rolle. Der älteste Vertrag zwischen Herr und Unterthanen in Rheydt hieß kurz „die Rolle“ und stammt aus der Zeit Wilhelms von Nesselrode, also aus der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts. Auf diesen Text beriefen sich die Bauern 1533, und auf ihn lief alles zurück, was danach kam. Die Chronik druckt ihn ab, und er beginnt so:

„Item den ersten hat die gemeinde vnseren lantheren den dienst abgegolden, vnd also als schatt ind dienst in ein gesatzt is mit nammen, also is der derde pfennig dienst.“

Übersetzt: Die Gemeinde hat den Dienst abgekauft. Schatz — die laufende Landessteuer — und Dienst wurden zusammengelegt, und von jetzt an war jeder dritte Pfennig des Schatzes der abgelöste Dienst. Die Rheydter arbeiteten nicht mehr umsonst für den Herrn; sie zahlten dafür. Ein Drittel mehr Steuer, dafür Ruhe.

Was übrig blieb, war wenig — und genau benannt.

Erstens die dreizehn Fuhren. „Item noch seint not diesen vurgemelten dienst gehalten 13 fohren, die zo doin toe Venlo off toe Neuß off dergeleichen.“ Der Schlosshaushalt brauchte Kohlen, und die gab es hier nicht. Also musste dreizehnmal im Jahr jemand mit Pferd und Wagen los — nach Neuss, Roermond oder Venlo, „zwischen Maas und Rhein“. Nach Neuss ist das ein langer Tag hin und einer zurück, nach Venlo oder Roermond eher zwei. Eigenes Pferd, eigener Wagen, eigener Verschleiß.

Und schon die Rolle regelte den Fall, dass keine Fuhre gebraucht wurde: „int offt sach were, das vnser lanther der fohren nich behofften, so sall man ein fohr behalten mit 20 albus.“ — Dann wurde sie mit 20 Albus abgegolten. Dieselben zwanzig Albus stehen zweihundertfünfzig Jahre später noch im Vergleich von 1701.

Zweitens die Beddienste — und die sind der Kern von allem. Das Wort kommt von bitten. Die Chronik beschreibt sie so: Sie unterschieden sich von den Erbfuhren dadurch, „daß sie nur auf jedesmaliges Bitten des Herrn geleistet wurden; die Unterthanen wurden zu ihnen nicht befohlen, sie konnten sie vielmehr verweigern — andrerseits erhielten sie auch dafür eine Entschädigung, da sie von dem Herrn beköstigt wurden.“

Also: Der Herr fragt. Man darf nein sagen. Sagt man ja, gibt es Essen. Dazu gehörten das Ausfegen der Niers, das Eishauen in den Schlossgräben, das Heumachen auf den herrschaftlichen Wiesen, Tagelöhnerarbeit beim Bauen am Schloss — und die Bewachung des Schlosses und der Grenzen in Kriegszeiten.

Wie konkret das gemeint war, zeigt die Rolle beim Heumachen: Der Landesherr gab vier Albus je Morgen, dazu „noch ein par micken vnd einen halff birs, ein schottell muß vnd ein stuck kiß, also lang biß das das hew firtigh was“ — ein paar Brötchen, ein halbes Bier, eine Schüssel Mus und ein Stück Käse, so lange bis das Heu fertig war.

Das ist die Ausgangslage. Ein abgekaufter Dienst, dreizehn feste Fuhren, und eine Liste von Arbeiten, um die gebeten werden musste und für die es Brot und Käse gab. Alles aufgeschrieben, alles begrenzt. Was jetzt kommt, ist der Versuch dreier Generationen von Herren, diese Grenze zu verschieben — und der Widerstand dagegen.

1533: Der Vertrag, der fünfundvierzig Jahre hielt

Wer wissen will, warum 1578 Rheydter Bauern im Turm saßen — Angehörige dieser Familie darunter —, muss fünfundvierzig Jahre früher anfangen.

1533 wollte Adrian von Bylandt das Schloss um einen Saal erweitern und zog seine Untertanen zu Frondiensten heran, die es so vorher nicht gegeben hatte. Eine Zeit lang machten sie mit. Dann verweigerten sie die Arbeit und beriefen sich auf „die Rolle“ — das alte Verzeichnis, in dem stand, wozu sie verpflichtet waren und wozu nicht.

Adrian ließ mehrere einsperren. Sie verweigerten daraufhin den Schatz, die laufende Landessteuer. Er pfändete und sperrte ihnen die Zugänge zu den Gemeindeweiden. Am Ende vermittelten die herzoglich-jülichschen Räte. „Am 14. Juli 1533 vermittelten diese den folgenden Vertrag“, schreibt die Chronik — und druckt ihn in sieben Punkten ab:

Jeder Untertan leistet neben den dreizehn alten Erbfuhren drei Tagedienste im Jahr — wer Pferd und Wagen hat, mit Pferd und Wagen, die übrigen „mit ihrem Leib“. Beim Bau hilft jeder nach Vermögen, aber der Herr muss sie dabei verköstigen. Beim Schatz bleibt es wie bisher. Zu den Gemeindewiesen, die der Herr eingefriedet hat, muss er auf eigene Kosten einen neuen Weg auslegen. Das Verbot der Fleischausfuhr wird zurückgenommen. Wer seine Feldfrüchte einfahren will, zeigt es am Schloss an und erfährt dort, wie es mit dem Zehnten gehalten wird. Und: alle Pfändungen werden aufgehoben.

Dieser Vertrag hielt fünfundvierzig Jahre. Er wurde zum Maßstab, an dem beide Seiten später alles maßen — und an dem der nächste Streit sich entzündete.

1572 bis 1578: Warum sie nicht mehr Wache stehen wollten

1558 trat Otto von Bylandt die Herrschaft an und nahm den Bauplan seines Vaters wieder auf — größer. Er wollte nicht nur ein Schloss, sondern eine Festung. Der eigentliche Schlossbau war um 1570 fertig. Die Untertanen hatten bereitwillig geholfen: Baumaterial gefahren, mitgearbeitet, und wurden dafür verköstigt, wie es der Vertrag von 1533 vorsah.

Dann brannte es. 1572 steckten durchziehende albanische Soldaten die Scheunen und Stallungen der Schlossmühle an und legten sie in Asche. Danach ließ Otto die Befestigungswerke „in größtem Maßstabe“ planen — Wälle, an denen noch viele Jahre zu arbeiten wäre.

Und hier kippte es. Otto ließ verlauten, die Untertanen seien zu diesen Diensten verpflichtet. Damit war genau die Linie überschritten, die oben beschrieben ist: Wall- und Wachtdienst waren Beddienste — Dienste, um die gebeten werden musste und die man verweigern durfte. Otto machte daraus eine Pflicht. Die Chronik trifft den Kern in einem Halbsatz: Der Herr habe die Dienste fortan „gebot und nicht mehr um sie bat“. Was bis dahin eine Bitte gewesen war, sollte ein Recht werden. Die Leute fürchteten, er wolle daraus „eine Erbgerechtigkeit“ machen — eine Pflicht, die auch noch auf ihren Kindern läge.

Und das ist der Punkt, an dem man sie leicht missversteht. Sie wehrten sich nicht gegen die Arbeit — den Schlossbau hatten sie bis 1570 bereitwillig mitgemacht. Sie wehrten sich dagegen, dass aus einer Gefälligkeit ein verjährtes Recht würde. Wer einmal auf Befehl schaufelt, schaufelt in fünfzig Jahren, weil man es immer so gemacht hat. Sie verteidigten eine Rechtsgrenze, nicht ihre Bequemlichkeit — und deshalb verweigerten sie sogar dann, wenn Mitmachen einfacher gewesen wäre. Erst verweigerten einzelne die Arbeit an den Wällen, dann alle. Otto musste Arbeitskräfte von auswärts holen, auf eigene Kosten.

Ganz unrecht hatte er nicht. Es war die Zeit des niederländischen Freiheitskampfes, und Rheydt lag am Rand des Kriegsschauplatzes. 1578 zerstörten niederländische Soldaten Ottos eigenes Haus Brempt. 1580 und 1581 standen mehrfach Spanier in Korschenbroich, im Jahr darauf marschierten niederländische Truppen mitten durch die Herrschaft. 1583 wurde das Nachbarkloster St. Nikolaus geplündert, 1586 und 1587 war Rheydt selbst mehrmals Schauplatz, wie die Chronik schreibt, „des wüstesten Treibens von Kriegshorden“.

Die Untertanen hielten dagegen, es sei ja nichts passiert, also brauche man die Wachen nicht. Beide hatten ein Argument. Keiner hatte eines, das den anderen überzeugte.

30. November 1578: Verhaftet vor der Kirchentür

Am St. Andreastag, dem 30. November 1578, machte Otto von Bylandt den Streit öffentlich. Die Chronik von 1897 schreibt wörtlich: Er ließ mehrere Untertanen verhaften, „als sie nach dem Gottesdienst aus der Kirche traten“ — Hennes Joris, Corst Schröder, Kaspar Pungs, Thewis Watelradt und Johann Bolligs. Dazu kam ein sechster, der schon geflohen war: Coen von Bonnenbroich.

Waren Vorfahren dieser Familie dabei? Die Chronik nennt sechs Namen, und drei davon führen in diese Ahnentafel — einer davon sehr wahrscheinlich auf denselben Mann. Ein vierter Anschluss kommt über eine Ehe.

Kaspar Pungs — im Stammbaum steht Jasper Pungs (um 1550–1587), direkter Vorfahr der 13. Generation. Jaspar und Kaspar sind derselbe Rufname, er wäre 1578 achtundzwanzig gewesen — und dann kommt das, was den Fall so nah macht: Die Chronik berichtet, neun Jahre später sei ein Jasper Pungs eingezogen worden, „weil er Streit mit dem Herrn von Rheydt wegen Frondiensten hatte“, und er sei nicht wieder herausgekommen. Der Jasper Pungs dieses Stammbaums stirbt 1587. Bewiesen ist das nicht — es sind zwei Quellen, die einander nicht kennen. Aber Name, Ort, Alter, Streitgegenstand und Sterbejahr passen zusammen.

Thewis Watelradt — „Watelradt“ ist der Watelerhof. Von dort stammt Peter Wateler (1552–1611), direkter Vorfahr der 14. Generation, 1578 sechsundzwanzig Jahre alt. Anderer Rufname, derselbe Hof, dieselbe Generation.

Coen von Bonnenbroich — der geflohene Schöffe selbst steht nicht im Stammbaum. Wohl aber Hennes zu Bonnenbroch (um 1530 – vor Juni 1592), Landwirt und Hofbesitzer, direkter Vorfahr der 14. Generation — und er saß in Bonnenbroich, als Coen von dort verschwand. Die beiden kannten einander mit Sicherheit; ob sie verwandt waren, sagt keine Quelle.

Corst Schröder — die Schröder erscheinen im Stammbaum erst eine Generation später, mit Tringen Schröder (1605–1659), Vorfahrin der 12. Generation. Ein Zusammenhang liegt nahe, belegt ist er nicht.

Hennes Joris und Johann Bolligs kommen in dieser Ahnentafel bisher nicht vor.

Dazu kommt ein Name, der nicht unter den sechs steht, aber dazugehört: Botzheinen. Im selben Jahr 1578 setzte Otto von Bylandt zwei Schöffen ab; einer davon war Jentgen Botzheinen (um 1535 – nach April 1586), Schöffe seit mindestens 1573. Seine Schwester war mit Coen von Bonnenbroich verheiratet — dem sechsten Angeklagten. Die beiden waren Schwäger, saßen im selben Gericht und wurden gemeinsam abgesetzt.

Die Batzheinen oder Botzheinen sind in dieser Ahnentafel direkte Vorfahren: Jentgen Batzheinen (um 1460/65 – nach 1517) und sein Sohn Johann Baetzheinen (1495/98 – vor 1569), der älteste Eintrag des ganzen Archivs. Beide stehen gedruckt in der Chronik — der Vater 1517 als Kirchmeister, der Sohn 1545 im Weistum. Mehr dazu weiter unten unter „Die Höfe, die den Namen tragen“.

Die Verhaftung vor der Kirchentür ist damit kein fremdes Ereignis, das zufällig am selben Ort stattfand. Es waren die Nachbarn und mit einiger Wahrscheinlichkeit ein direkter Vorfahr dieser Familie, die da am Sonntagmorgen abgeführt wurden.

Am Sonntag, vor der Kirchentür, vor allen. Die Anklage vor dem Schöffengericht lautete auf Ungehorsam und Rebellion: Sie hätten „bei den jetzigen gefährlichen Kriegszeiten“ trotz wiederholter Kirchenrufe die Landwehr nicht instand gesetzt, die Schlagbäume nicht geschlossen gehalten und ihre Mitunterthanen aufgewiegelt — und das, obwohl einige von ihnen den Schöffeneid geleistet hatten.

Coen von Bonnenbroich traf es besonders. Er war selbst Schöffe und hätte mit seinen Mitschöffen über mehrere Missetäter das Halsgericht halten, also das Todesurteil sprechen sollen. Stattdessen verließ er die Herrschaft. Und er soll einem Verurteilten zur Flucht verholfen haben, indem er ihm Gelegenheit verschaffte, seinen Hof zu verkaufen.

Dann geschah etwas, das man in einer Herrschaftschronik selten liest. Otto lehnte die angebotene Kaution ab, die Männer blieben sitzen — und „die Frauen der Verhafteten“ wandten sich an den Herzog von Jülich. Die übrigen Untertanen schlossen sich an. Der Herzog gab ihnen recht und forderte Otto auf, die Kaution anzunehmen.

Otto ließ sich nicht darauf ein, erst recht nicht, nachdem sein eigenes Schöffengericht geurteilt hatte, er sei dazu nicht verpflichtet. Sein Anwalt argumentierte, in peinlichen Sachen sei eine Appellation „laut der Rechten und Halsgerichtsbarkeit der deutschen Nation“ gar nicht zulässig. Erst als Gutachten der Universitäten Köln und Mainz vorlagen, gab er nach und ließ alle frei — gegen Kaution und einstweilen.

Diese Verhaftung ist nicht der einzige Vorgang dieses Jahres. Ein halbes Jahr vorher, am 12. Juni 1578, hatte Korst Vits aus Rheydt-Heyden Urfehde schwören müssen — den Eid, sich für seine Haft niemals zu rächen. Die ganze Geschichte dazu steht im Archiv bei Korst Vits unter dem Titel „Der Eid, nichts zu rächen“. Es ist derselbe Konflikt, nur ein anderes Kapitel.

1580 bis 1584: Kommissare, Rezesse und eine Truhe mit vier Schlüsseln

Was folgt, ist ein Lehrstück darüber, wie ein Rechtsstreit im 16. Jahrhundert funktionierte — und wie man ihn verschleppte.

Otto knüpfte seine Teilnahme an einem Verhörtag an eine Bedingung: Erst solle ein Kommissar seine Rechte prüfen. Am 20. Oktober 1580 wurde Rat Dr. iur. Joachim Mattenclot beauftragt; er kam nach Rheydt und vernahm vom 18. bis 20. November die Zeugen. Die Untertanen verlangten dasselbe Recht, „damit sie zu dem bevorstehenden Verhörtage wohl ausgerüstet erscheinen könnten“. Otto war dagegen — der Herzog gab ihnen recht und ernannte zusätzlich Mattenclots Bruder Nicolaus.

Der Verhörtag wurde von Termin zu Termin verschoben. In Rheydt ging derweil alles weiter: Otto strafte, pfändete, klagte; die Untertanen verweigerten den Gehorsam. Der Herzog warnte sie mehrfach durch seinen Vogt in Brüggen, Joachim Hagk, sie sollten ihn nicht zwingen, ihnen den Beistand zu entziehen.

Am 20. Dezember 1581 erließ der Herzog von Hambach aus einen Rezeß, der so konkret ist, dass man den Alltag darin sieht. Die Untertanen sollen in Notfällen „in mäßiger Zahl gegen Kost und Feuerung“ die Schlosswacht halten, die verfallene Landwehr wieder aufrichten, das Heu in den Herrenbenden bis zu fünfunddreißig Morgen machen, die Niers von den Rittersbenden bis unterhalb der Schlossmühle fegen und zum Schutz der Kaninchenjagd die Hunde jocken. Der Herr soll abgehauenes Gemeindeholz nachpflanzen lassen und mindestens einmal im Jahr das hohe Vogtgeding halten.

Und ein Punkt sagt mehr über das Verhältnis als alles andere: In den Schöffenkump, die Truhe mit den Gerichtsakten, sollen alle entwendeten Akten wieder hineingelegt werden. Die Schöffen bekommen drei Schlüssel, der Vogt einen — und die Untertanen ein Verzeichnis dessen, was drin liegt. Man traute einander nicht mehr so weit, dass eine Truhe genügt hätte.

Der Rezeß hielt nicht. Weil die Untertanen die Niers nicht gefegt hatten, war sie verschlammt, die Mühle stand still, das Heu faulte auf den Wiesen. Otto forderte Schadenersatz und verlangte jetzt — gegen den Wortlaut von 1533 — von jedem Untertan dreizehn Dienste mit Pferd und Wagen und dazu je drei Leibdienste. Die Untertanen wollten ihrerseits, dass das Schöffengericht „nur mit ehrbaren Personen“ besetzt werde.

Der Herzog drohte beiden Seiten 2000 Goldgulden Strafe an. Am 30. Mai 1584 urteilte das Hofgericht: Die Wacht dürfen die Untertanen nicht verweigern, Land- und Dorfwehr müssen sie instand setzen — der Herr aber darf sie über die dreizehn Fuhren und drei Dienste hinaus nicht gegen ihren Willen beschweren, muss gepfändete Pferde und Kühe zurückgeben und jährlich das Vogtgeding halten.

Otto appellierte ans Reichskammergericht — ein Gericht, das notorisch Jahre brauchte und oft gar nicht zum Urteil kam, weil die Parteien vorher starben. Er wusste, was er tat.

1585: Als der Herr die Soldaten auf sein eigenes Dorf hetzte

Ab 1585 tat Otto von Bylandt etwas, das die Chronik von 1897 in bemerkenswert nüchternen Worten beschreibt — und die Nüchternheit macht es schlimmer.

Er schuldete den Soldaten, die er seit 1578 auf dem Schloss hielt, seit mehreren Jahren den Sold. Zahlen konnte oder wollte er nicht. Also erklärte er, die Untertanen müssten dafür aufkommen — schließlich habe er das Militär nur anwerben müssen, weil sie sich weigerten, selbst Wache zu stehen. Er verlangte von jedem Morgen Ackerland einen Reichstaler.

„Wie er voraussehen mußte“, schreibt die Chronik, wurde die Zahlung abgelehnt. Und dann der Satz, um den es geht: Die Soldaten plünderten und raubten in der Herrschaft, „als wenn sie sich in Feindes Land befänden“.

Ein Landesherr lässt seine eigene Bevölkerung von unbezahlten Söldnern ausrauben, um einen Rechtsstreit zu gewinnen — und der Vorwand ist genau der Streitpunkt.

Was daraus wurde. Otto bestritt inzwischen auch, dass Rheydt überhaupt ein jülichsches Lehen sei; denn wer kein Lehnsmann ist, schuldet niemandem Rechenschaft. Damit hing die Entscheidung über den Streit mit den Untertanen an der Lehnsfrage — und die entschied das Kammergericht nie. Also blieb auch die andere Frage offen, und das Verhältnis stand fortan, wie die Chronik sagt, „auf einem unsicheren Rechtsboden“.

Unter Ottos Sohn Otto Heinrich und dessen Nachfolger Florenz Hattard von Botzelaer ging es weiter. Und dann steht in der Chronik der Satz, der das eigentliche Ergebnis benennt: „Am meisten litten darunter natürlich die Unterthanen, von denen eine große Anzahl — der beständigen gerichtlichen Exekutionen und der Nachstellungen und Bedrängungen durch die herrschaftlichen Beamten und Soldaten müde — Haus und Hof verließ und sich in der Nachbarschaft, besonders in dem jülichschen Amt Gladbach, niederließ.“

Die Leute gingen. Und die Herrschaft hatte davon auch nichts: Den Schatz konnte sie danach „gar nicht oder doch nur mit Mühe und unter Anwendung von Gewaltmaßregeln“ eintreiben.

Beigelegt wurde der Streit erst am 21. Juni 1701, unter Freiherr Arnold Christoph von Bylandt — hundertdreiundzwanzig Jahre nach den Verhaftungen. Die Urkunde wurde, wie es im Schlusssatz heißt, „der sämbtlicher gemeinde zu Rheidt auffm kirchhoff vorgelesen und von ihnen in allen und jeden approbirt und angenohmen“.

Auf demselben Kirchhof, vor dessen Tür 1578 die Verhaftungen stattgefunden hatten.

Zur Beleglage: Die Verhaftung vom 30. November 1578, die Liste der Lehnsleute um 1580 und der Abschnitt über die Soldaten von 1585 wurden am Digitalisat der Universitäts- und Landesbibliothek Düsseldorf bei 400 dpi Zeile für Zeile gegengelesen, ebenso die Daten 14. Juli 1533, 20. Dezember 1581 und 30. Mai 1584 samt der Strafandrohung von 2000 Goldgulden. Die Urkunden selbst haben wir nicht gesehen — wir lesen sie durch Ludwig Schmitz.

Was im Vergleich von 1701 tatsächlich stand

Porträt des Arnold Christoph Freiherr von Bylandt, Herr zu Rheydt 1701–1730
Der Mann, der den Streit beendete. Arnold Christoph Freiherr von Bylandt, Herr zu Rheydt 1701–1730. Er übernahm die Herrschaft 1701 durch richterlichen Spruch und schloss noch im selben Jahr, am 21. Juni, den Vergleich mit der Gemeinde — nach hundertachtundsechzig Jahren Rechtsstreit. Die Chronik bemerkt, sein Verhältnis zur bürgerlichen Gemeinde sei „sehr friedlich“ gewesen. Nach einem Gemälde aus dem Jahre 1726.
Ludwig Schmitz, „Geschichte der Herrschaft Rheydt“, Rheydt 1897, Bildtafel bei S. 64 — gemeinfrei, Digitalisat der Universitäts- und Landesbibliothek Düsseldorf.

Dass der Streit am 21. Juni 1701 beigelegt wurde, steht weiter oben. Was in der Urkunde stand, lohnt den Blick — sie ist im Anhang der Chronik vollständig abgedruckt und nennt die Höfe beim Namen.

Die Urkunde beginnt mit einem Eingeständnis: Die Misshelligkeiten seien „in Saeculo decimoquarto“ entstanden, im 14. Jahrhundert, und die Verordnungen von 1533, 1582, 1584 und 1694 hätten die Sache immer nur ad interim et provisionaliter geregelt — vorläufig. Der Prozess sei „in einen sehr kostbaren Proceß biß herozu verwickelt und unerörtert stecken plieben“. Hundertachtundsechzig Jahre Rechtsstreit, in einem Satz zugegeben.

Erstens die Fuhren. Gemeint sind die Kohlenfahrten nach Neuss, Roermond oder Venlo, die schon in der Rolle des 15. Jahrhunderts stehen. Aus dreizehn wurden zwölf — die erste Verringerung überhaupt.

Diese Pflicht hing nicht an Personen, sondern am Hof. Wer auf dem Bonnenbroicher Hof saß, schuldete eine Fuhre; sein Nachfolger schuldete sie auch, und dessen Sohn ebenfalls. Daher der Name: Erbfuhren, geleistet von den Erbdiensthöfen. Ein Aktenstück von 1553 zählt sie mit je „1 Fohr“ auf, und 1701 stehen dieselben Namen wieder da: der Bonnenbroicher, Heeggen, Schroerers, Niper, Driescher, Wilhelm Dirichs, Conradts Jobgen und Vit von Heidt, Watelers, Pungs, Schrievers und der Elsenbroicher Hof. Wer keinen solchen Hof hatte, zahlte stattdessen Geld — vier Heller je Morgen im „untersten Feld“, zwei im obersten.

Was sich 1701 sonst änderte, sind zwei Sätze, die man zweimal lesen muss.

„dass denen dienenden die haber vor die pfert ohne ferneres zehrgelt von der gnädiger herrschafft mitgegeben werden solle“ — bis dahin musste der Bauer seine Pferde unterwegs selbst durchfüttern. Künftig gab die Herrschaft den Hafer mit. Das „ohne ferneres Zehrgeld“ ist die Kehrseite: Damit ist es dann auch gut, zusätzliches Geld für die eigene Verpflegung gibt es nicht. Ein Tauschgeschäft, kein Geschenk.

„da aber solche dienstfuhren nicht verlanget wurden, solle dem zeitlichen herren zu Rheidt freistehen, sich selbe mit gelt zahlen zu lassen“ — brauchte der Herr in einem Jahr keine Kohlen, durfte er sich die Fuhre in Geld auszahlen lassen. Die Pflicht verfiel also nie. Man konnte nicht darauf hoffen, dass sie ausfällt; sie verwandelte sich nur in eine Abgabe.

Zweitens die unbegrenzten Dienste. Die „illimitirten, in der Herrligkeit umbgehenden Diensten“, die ein Herr zu Rheydt zu fordern beanspruchte, wurden abgelöst. Das war der Kern des ganzen Streits: nicht die Zahl der Tage, sondern dass sie unbegrenzt gewesen wäre.

Drittens — und das ist der eigentliche Schlusspunkt. Artikel 3 regelt, was geschieht, wenn am Schloss gebaut wird und die drei Pflichttage nicht reichen. Die Hintersassen versprechen zu helfen, gegen „kost und tranck, auch futter fur die pferde“ — aber ausdrücklich „freiwillig, jedoch ohne obligation … warzu sie aber alß eine schuldigkeit nicht gehalten sein sollen“.

Freiwillig, gegen Essen, und ausdrücklich keine Pflicht. Das ist wörtlich die alte Beddienst-Regel aus der Rolle des 15. Jahrhunderts — nur diesmal schwarz auf weiß, damit kein Herr sie je wieder anders auslegen kann. Nach hundertachtundsechzig Jahren hatten die Bauern genau das erreicht, worum es 1572 ging: Der Herr fragt. Man darf nein sagen. Sagt man ja, gibt es Essen. Deshalb ließen sie die Urkunde auch auf dem Kirchhof der ganzen Gemeinde vorlesen.

Und der Rübenzehnt. Im selben Jahr verzichtete Arnold Christoph von Bylandt endgültig für alle Zeiten auf den Rüben- und Mohrenzehnten. Dahinter steckt ein alter Groll: Otto von Bylandt hatte behauptet, an allen Feldfrüchten zehntberechtigt zu sein, und auch von Rüben auf Stoppelfeldern und von unreifem Getreide, mit dem man in Notzeiten das Vieh fütterte, den Zehnten verlangt — obwohl dafür nie zuvor eine Abgabe geleistet worden war.

In den Höfen, um die gestritten wurde, sitzen am Anfang und am Ende dieselben Namen: Pungs, Driescher, Vits und Wateler. Was 1701 endete, hatten dieselben Familien begonnen.

Glaube, Grenze und Gewalt

Die reformierte Insel

Das Auffälligste an den Rheydter Einträgen ist die Konfession. Von den hier verzeichneten Personen, bei denen sie überliefert ist, sind über 220 evangelisch-reformiert — calvinistisch. Katholisch sind ganze zwei.

Der Grund ist die eigene Landesherrschaft. Mit dem Bekenntnis der Herren von Bylandt wurde fast die gesamte Bevölkerung der Unterherrschaft protestantisch; seit 1602 war die vormals katholische Pfarrkirche in reformierter Hand. 1741 baute die reformierte Gemeinde die alte Dorfkirche zu einem Querbau um — einer Predigtkirche, in der Kanzel und Abendmahlstisch in der Mitte stehen und die Gemeinde ringsum sitzt. In dieser Kirche wurden die Vorfahren dieses Baums getauft, getraut und beerdigt.

Bemerkenswert ist, was nicht geschah: 1701 fiel die Unterherrschaft Rheydt an die katholische Linie Bylandt-Schwarzenberg. Die Gemeinde blieb trotzdem reformiert. Fünf Kilometer weiter, in Odenkirchen, war reformierter Gottesdienst von 1627 bis 1755 verboten — dieselbe Familie, andere Landesgrenze, anderes Schicksal. Odenkirchen bekommt eine eigene Seite.

Die Mennoniten — geduldet, geschützt, 1694 vertrieben

Neben den Reformierten gab es in Rheydt eine zweite verfolgte Gemeinde, und ihre Geschichte ist kürzer und härter. Fast gleichzeitig mit der reformierten Lehre kam die Täuferbewegung aus Holland über den Niederrhein. 1584 wird Peter auf der Heuren als erster Wiedertäufer in der Herrlichkeit Rheydt genannt. Und dann steht in der Chronik ein Satz, der zu einer anderen Spur in diesem Archiv passt: „1594 war ihre Zahl schon ziemlich angewachsen; sie hielten bei nächtlichen Zusammenkünften mit Gesang und Predigt ihren Gottesdienst ab.“

Sehr groß wurde die Zahl nie, aber seit 1646 erscheinen die Täufer als organisierte Gemeinde mit eigenen Armenprovisoren. Geschützt wurden sie von der Familie von Bylandt — so nachdrücklich, dass die herzogliche Regierung Otto Heinrich von Bylandt den Vorwurf machte, er beschütze die im Herzogtum verbotene Sekte und gewähre ihren Anhängern Unterkunft. Die Chronik hält trocken fest: „Dieser Vorwurf war in der That berechtigt.“

Der Schutz hatte Grenzen. Die Konsistorialakten der reformierten Gemeinde verzeichnen Übertritte, und sie nennen den Grund: Es waren hauptsächlich Mennoniten, die unter dem Druck der ihnen drohenden Ausweisung aus dem Herzogtum Jülich die reformierte Religion annahmen. Am 13. April 1633 wurde Theis Hermans op den Kluyver getauft, ein Wiedertäufer aus Gladbach; 1664 trat Jan Schloter über; am 23. Dezember 1665 Camp Jan und Korst Brechens, „der eine von den Mennisten, der andere von den Papisten“; am 13. April 1666 wurden fünf Kinder desselben Jan Camp auf dem Schloss getauft. Und am 15. Dezember 1656 beschloss das Konsistorium nach einer befohlenen Ausweisung, die Vorsteher sollten „allen möglichen Fleiß anwenden und sich erkundigen, ob nicht bei dieser Ausweisung der Wiedertäufer … nicht einige anzutreffen seien, die sich zu unserm Gottesdienst bequemen und bei uns verbleiben möchten“.

1694 kam das Ende. Vom 16. Juli bis zum 28. August 1694 trieben kurpfälzische Kommissare die Mennoniten aus Rheydt. Wie das zuging, ist ungewöhnlich genau überliefert — die Vertriebenen ließen den Hergang zwei Jahre später in Krefeld notariell aufnehmen, Zeuge für Zeuge. Der folgende Abschnitt erzählt ihn nach dieser Urkunde.

Warum das hier steht: Die Familien dieses Archivs waren reformiert, nicht täuferisch. Aber sie lebten Tür an Tür mit diesen Leuten, ihr Konsistorium beriet über deren Aufnahme, und bei Mevis Mols aus Geneicken steht im Archiv eine offene Frage, die genau an diesem Punkt hängt: eine Vernehmung vom 26. September 1594 über Leute, die „oftmahlen bei nachtlicher Zeit“ zu Versammlungen liefen. Die Chronik bestätigt für dasselbe Jahr 1594 unabhängig, dass es diese nächtlichen Zusammenkünfte gab. Das beweist nichts über Mevis Mols — es zeigt nur, dass die Szene, die seine Quelle beschreibt, wirklich existierte.

16. Juli 1694: Wie sie geholt wurden

Vogelschauplan von Schloss Rheydt aus dem Jahr 1594 mit Wällen, Gräben und Zugbrücke
Schloss Rheydt 1594 — die Anlage, vor der die Kommissare stehenblieben. Der Plan zeigt genau das, was die Urkunde von 1696 beschreibt: zwei Ringe aus Wall und Graben, dazwischen Wasser, und als einziger Zugang der Torbau mit der Brücke nach Süden. Am 16. Juli 1694 blieben die Pforten zu; die Kommissare besetzten die Anlage bis mittags und zwangen dann den Amtmann Gangelt, „die brücke von gem. schloß nieder zu laßen und die passage zu eroffenen“. Nach einem Originalplan im Staatsarchiv Wetzlar.
Ludwig Schmitz, „Geschichte der Herrschaft Rheydt“, Rheydt 1897, Bildtafel bei S. 46, Abbildung 2 — gemeinfrei, Digitalisat der Universitäts- und Landesbibliothek Düsseldorf.

Am Donnerstag, dem 9. Februar 1696, nachmittags zwischen fünf und sechs Uhr, versammelten sich in Krefeld, im Haus des Peter Janßen, mehrere vertriebene Rheydter Mennoniten vor einem kaiserlichen Notar. Sie ließen zu Protokoll geben, was ihnen anderthalb Jahre zuvor geschehen war. Die Chronik druckt dieses Notariatsinstrument in ihrem Urkundenanhang vollständig ab. Es ist damit eine der genauesten Schilderungen einer Vertreibung, die es aus dem Rheinland dieser Zeit gibt — und sie stammt von den Betroffenen selbst, unter Eid, Kopf für Kopf einzeln vernommen.

Die Vorgeschichte in einem Satz. Die Mennoniten hätten, so die Urkunde, in der Freiherrlichkeit Rheydt „über die dreißig jahren in stiller ruhe und frieden gewohnet“, hätten Schatzungen, Steuern und Kriegslasten „gehorsambst und guttwillig ohne die geringste wiedersetzung, bezahlet“ — und niemand habe ihnen jemals angekündigt, sie sollten sich fortmachen.

Der Morgen. Am 16. Juli 1694, „mit anbrechenden tage“, kamen Freiherr von Bungart zum Pfaffendorff, Dr. Heyden und Dr. Scheiffart als Kommissare des Kurfürsten von der Pfalz ins Dorf Rheydt, dazu ein Rittmeister Wedding und ein Untertan aus Jüchen namens Paulus Katz, und mit ihnen „eine menge gewaffeneter bawren schutzen“. Sie teilten sich in mehrere Trupps und fragten bei den Bauern im Dorf, „nach die Mennonisten und wo sie wohneten“.

Dann schlugen sie an die Türen. Wo nicht sofort geöffnet wurde, wurden die Türen „teils auffgelauffen und teils zu stücken geschlagen“. Zuerst traf es Johann Claßen von Achen und seinen Bruder Arent Claeßen von Achen. Und hier steht der Satz, der den ganzen Vorgang kennzeichnet: Als Arent die Tür öffnete, habe ihn der Kommissar Heyden „mit einer pistol auff dem kopf geschlagen und dergestalt verwundet, daß ihme daß blut über die kleider“ lief.

Der Tag. Männer, Frauen und Kinder wurden zusammengetrieben, auch stillende Mütter. In Johann Claßens Haus wurden die Älteren verhört, ob sie Geld oder Obligationen im Haus hätten; wer etwas verschweige, wurde „hochst bedrowt“. Unterdessen — und das ist der Teil, an dem diese Geschichte örtlich wird — „haben auch vier bawren auß dem Rheyder dorff, benantlich Willem der Kuyper, Florentz Fernel, Anton Winkenberger und Johan Lungen, sich unterstanden, denen inhafftirten die sacke zu visitiren“: vier Rheydter Nachbarn durchsuchten den Gefangenen die Taschen.

Bis zum Abend wurden die Festgenommenen von Schützen bewacht. Dann wurden sie „mitt tawen und stricken an einander gebunden, alß mistatigere“ — mit Tauen und Stricken aneinandergebunden wie Missetäter — und „umbtrent die 30 persohnen alt und jung“ nach Jüchen weggeführt; wer nicht gehen konnte, kam auf einen Karren. Dort wurden sie bei einem Wemmer Zelißen eingesperrt.

Das Schloß. Ein Teil der Mennoniten wohnte im Schutz des Hauses Rheydt, und dorthin kamen die Kommissare nicht: Das Schloß war „mitt wallen und graben versehen“, und die Pforten blieben zu. Also besetzten sie es, bis mittags — und forderten dann, in Abwesenheit des Grafen von Bylandt, den Amtmann Gangelt unter Androhung einer schweren Strafe zu sich. Als er kam, ließen sie ihn entwaffnen, nahmen ihn in Arrest und zwangen ihn, die Brücke herunterzulassen.

Dann drangen sie hinauf und durchsuchten die Mennonitenhäuser, „derer sieben ahn der zahl gewesen“. Die Männer hatten sich inzwischen davongemacht; angetroffen wurden Frauen und Kinder. Sie wurden in ihren Häusern festgehalten bis zum folgenden Samstagabend, dann „ungefehr 13 a 14 an der zahl auff karren gesetzet“ und ebenfalls nach Jüchen gebracht. Zusammen über vierzig Menschen.

Danach. Der Hausrat wurde auf Karren geladen, nach Jüchen gefahren und in Gladbach und Rheydt verkauft; über den Bestand wurde am 5. Oktober 1694 vor einem Notar ein Inventar aufgenommen. Aus den Häusern wurden Böden, Zäune und Bretter herausgerissen. Was sich nicht verkaufen ließ, ging an das Rheydter Kloster. Die Verkaufsprotokolle der beschlagnahmten Güter laufen vom 15. August 1695 bis zum 3. Juli 1696 und stehen auf den ersten Seiten des Steuerverteilungsbuchs im Stadtarchiv.

Und eine Verbindung, die man nicht übersehen sollte: Am 16. Mai 1694, zwei Monate vor dem Zugriff, hatte eine Feuersbrunst nachmittags gegen ein Uhr fünfzig Häuser des Dorfes Rheydt samt dem Kloster in Asche gelegt. Der Kurfürst half den Nonnen beim Wiederaufbau — mit dem Bauholz aus dem beschlagnahmten Eigentum der vertriebenen Mennoniten.

Worum es ging. Dr. Scheiffart hielt den Gefangenen vor, „daß sie einen verfluchten und verdambten glauben hatten“; sie sollten katholisch werden. Zugleich wurde systematisch nach Geld und Schuldverschreibungen gefragt. Beides gehörte zusammen: Der Glaube lieferte den Rechtstitel, das Vermögen war der Ertrag.

1697 befahl der Kurfürst die Rückerstattung der Güter. Zurückgekommen ist die Gemeinde nicht.

Warum das so ausführlich hier steht: Die Familien dieses Archivs waren reformiert und nicht betroffen. Aber vier der Männer, die an diesem Tag mitmachten, waren Rheydter Nachbarn mit Namen und Adresse, und die Häuser, die ausgeräumt wurden, standen zwischen ihren. Wer Ortsgeschichte nur als Abfolge von Herren und Jahreszahlen schreibt, verliert genau diesen Morgen. Die Urkunde ist gemeinfrei und im Digitalisat der ULB Düsseldorf nachzulesen; sie steht dort als Nr. 26 im Urkundenanhang.

Auf welcher Seite der Grenze die Folter erlaubt war

Ausschnitt der Übersichtskarte der Unterherrschaft Rheydt und der umliegenden Territorien 1789
Der Flickenteppich, um den es geht — die Lage um 1789. Dunkel getönt in der Mitte die Unterherrschaft Rheydt mit Rheydt, Heiden, Pongs und dem Schloss; darüber Gladbach, rechts unten Odenkirchen, links unten Wickrath, rechts oben Myllendonk. Jede dieser Flächen war ein eigenes Territorium mit eigenem Gericht und eigenem Recht. Wer die Karte ansieht, versteht, warum ein Fußmarsch von einer Stunde über Leben und Tod entscheiden konnte. Ausschnitt aus einer Karte im Maßstab 1:120 000.
Ludwig Schmitz, „Geschichte der Herrschaft Rheydt“, Rheydt 1897, Bildtafel bei S. 74, bearbeitet im Stadtbauamt Rheydt — gemeinfrei, Digitalisat der Universitäts- und Landesbibliothek Düsseldorf.

Dieselbe Landesgrenze, die den Gottesdienst regelte, regelte noch etwas anderes: ob in einem Hexenprozess gefoltert werden durfte.

Rheydt war Jülicher Lehen. Herzog Wilhelm V. von Jülich-Kleve-Berg hatte seit 1550 einen Leibarzt namens Johann Weyer. Weyer veröffentlichte 1563 De praestigiis daemonum — die bekannteste frühe Streitschrift gegen den Hexenwahn. Unmittelbar danach lehnte der Herzog in Zaubereisachen die weitere Anwendung von Tortur und Todesstrafe ab. Otto von Bylandt, der Herr von Rheydt, saß als Rat an genau diesem Hof. Der Mann, der die Calvinisten und Mennoniten in Rheydt duldete, und der Mann, der Weyer bezahlte, gehörten in denselben Raum.

Das machte Jülich nicht unschuldig. Die Amtsrechnungen von Grevenbroich, keine zwanzig Kilometer entfernt, sind erhalten und lesen sich anders. 1502/03 starb Geyrt up dem Berge nach fast drei Monaten im Grevenbroicher Turm; ihr Leichnam wurde verbrannt. Zwei weitere Frauen wurden achtmal gefoltert — eine starb, eine wurde verbrannt. 1511 nennt die Rechnung fünf Namen: Trin im Kothen, im Eintrag als „Tryn die bedfrauwe myt dem kynde“ bezeichnet — eine Wöchnerin mit ihrem Kind —, Nailgen ther Brücke, Neisgen Artzetter, Gretgen up dem Engelbent und einen Kuhhirten namens Heyn. Drei der Frauen wurden verbrannt. Dieselbe Rechnung listet ordentlich mit auf, was das kostete: Kerzen, Seile, ein Pfund Speck, Bier und Wein für das Gericht „vur ind nae denn schrecken“ — vor und nach dem Foltern. Gretgen up dem Engelbent kam frei, wurde 1513/14 erneut denunziert, noch einmal gefoltert, wieder entlassen — und musste die Kosten ihrer eigenen Haft bezahlen.

Und für Rheydt selbst? An dieser Stelle stand auf dieser Seite lange, es sei kein Hexenprozess überliefert — weder bei Emil Pauls (1898), der Grundlage für den Niederrhein, noch bei Erika Münster-Schröer für Jülich-Berg, noch in der Opferchronik von Hetty Kemmerich taucht der Ort auf.

Das war falsch, und die Quelle lag die ganze Zeit ein Jahr vor Pauls gedruckt vor. Die Rheydter Chronik von 1897 berichtet im Abschnitt über das Schöffengericht, dass aus dem 16. Jahrhundert — dem einzigen, über das die bekannten Akten genauer berichten — sechs Hinrichtungen überliefert sind. Ein Schlebusch aus Mülfort wurde unter Adrian von Bylandt wegen mehrfachen Diebstahls und Mordes gerädert; unter Otto von Bylandt starben dessen Knecht Vit Lurings aus Korschenbroich, sein Zwerg Bernd und Clais von Wassenberg. Und dann heißt es wörtlich: „Auch die unselige Hexenverfolgung forderte um diese Zeit hier zwei Opfer: Eva Buschmanns, die Mutter eines Schöffen, und ‚die Pruin‘ wurden wegen Zauberei verbrannt; sie verblieben in der Hitze und starben, weil sie das lange Paternoster gebraucht.“

Zwei Namen, keine Jahreszahlen. Eva Buschmanns — die Höfe der Honschaft Geneicken kannten einen Buschmannshof, und ein Peter Buschmanns steht im Weistum von 1545. Und „die Pruin“, von der nur der Beiname blieb. Welcher Schöffe ihr Sohn war, sagt die Chronik nicht; unter den Schöffen dieser Jahrzehnte stehen mehrere Männer aus diesem Stammbaum. In der Familie selbst ist keine Buschmanns verzeichnet.

Der Satz über die Hitze und das Paternoster ist das Grausamste an der Stelle: Er erklärt den Tod der beiden Frauen aus ihrem eigenen Gebet. Wer das lange Paternoster gebrauche, halte im Feuer still — so die Vorstellung —, und sei damit selbst schuld.

Dieselbe Herrschaft also, deren Herr die Calvinisten und die Mennoniten schützte und am Hof saß, der Johann Weyer bezahlte, hat zwei Frauen als Hexen verbrannt. Beides steht nebeneinander, und keines hebt das andere auf. Das Gericht, das darüber befand, tagte bei gutem Wetter „vor des Hauses Pforten, wo die Linde steht“, bei Regen im Mühlen- und Pfortenhaus; vor jeder Sitzung wurden die Glocken geläutet.

Was daraus zu lernen ist: Dass die einschlägigen Verzeichnisse einen Ort nicht führen, heißt nicht, dass dort nichts geschah — es heißt, dass die Verzeichnisse die örtliche Literatur nicht ausgewertet haben. Pauls erschien 1898, die Rheydter Chronik 1897.

Die Hessen auf dem Schloss — 1642 bis 1648

Ansicht von Schloss Rheydt um 1645 nach einer Skizze im Besitz der Familie Bylandt
Schloss Rheydt um 1645 — mitten in den Hessenjahren. So sah die Anlage aus, als hessische Truppen darin lagen: der Renaissancebau Ottos von Bylandt mit der Arkadengalerie, dem runden Treppenturm und dem Wassergraben davor; rechts dahinter die Kirche. Die Zeichnung entstand mitten in den Jahren, in denen Rheydt Kontribution zahlte — und das Schloss blieb stehen. Nach einer im Besitz der Familie Bylandt befindlichen Skizze.
Ludwig Schmitz, „Geschichte der Herrschaft Rheydt“, Rheydt 1897, Bildtafel bei S. 46, Abbildung 1 — gemeinfrei, Digitalisat der Universitäts- und Landesbibliothek Düsseldorf.

Der Dreißigjährige Krieg erreichte Rheydt nicht als Schlacht, sondern als Einquartierung, Kontribution und Besatzung — über Jahre.

Schon vorher war das eingeübt. 1542/43, im geldrischen Erbfolgekrieg, wurde Rheydt von burgundischen Truppen gebrandschatzt. 1604 bedrohten meuternde spanische Soldaten das Herzogtum; die Unterherrschaft zahlte einmal 150 und später noch einmal 60 Königstaler, um verschont zu bleiben. 1610, während der Belagerung von Jülich, kamen die vier Herrschaften Wickrath, Myllendonk, Odenkirchen und Rheydt überein, „dem Prinzen Moritz von Nassau eine Verehrung zu thun, damit die Unterthanen vor Einlagerungen und Durchzügen verschont bleiben möchten“. Man kaufte sich frei.

Anfang 1636 und 1638 lagen kaiserliche Soldaten in der Herrschaft. 1642 verwüsteten die weimarisch-hessischen Truppen unter dem französischen General Guébriant die Umgegend. Im Oktober 1644 nahm der hessische Oberst Rabenhaupt mit einem von Neuß entsandten Kommando „bei nächtlicher Weile“ das „sehr feste Haus“ und ließ die dreißig pfalz-neuburgischen Soldaten nach Düsseldorf abführen. Dem Freiherrn von Bylandt hatte er schriftlich zugesagt, das Schloss nicht mit Zwang anzutasten — als die Kontribution ausblieb, widerrief er den Schutzbrief und teilte mit, der Freiherr habe „keines andern, als mit Feuer und Schwert verfolgt zu werden, zu gewarten“.

Länger als drei Jahre hielten die Hessen das Schloss und zwangen von dort die umliegenden Ortschaften zu hohen Kontributionen. Die Folgen benennt die Chronik nüchtern: Handel und Gewerbe gingen zurück, der Ackerbau lag darnieder, die Bauern litten unter den beständigen Anforderungen der Soldaten und verarmten.

Wie arm, zeigt ein einziger Satz. Dem Pfarrer stand nach altem Herkommen aus jeder Familie Brot zu. Pastor Pitten verzichtete darauf von 1642 bis 1648 — „wegen des verderblichen Kriegs- und Kontributionswesens“. Sechs Jahre lang nahm der Pfarrer das Brot nicht mehr, das ihm zustand, weil die Familien es nicht hatten.

Am 27. März 1648 zogen die Hessen ab, nachdem die Landgräfin es befohlen hatte. Sie ließen das Schloss „vorerst rundumb schlicht und niederreißen, die Erd in die Weyern werfen“ — Wall und Befestigungen demoliert, die Erde in die Teiche gekippt — und nahmen „alle des Herrn von Rheidt Geschütz, Doppelhaken, Betten und sonst mehr allerhand Mobilien“ mit.

Es hörte damit nicht auf. Im Juli 1651 besetzte Pfalzgraf Philipp Wilhelm das Schloss, um brandenburgischen Truppen zuvorzukommen. 1653, 1656, 1665 und 1671 melden die Akten erneut Einquartierungen und Durchzüge, die den Ackerbau verhinderten. 1678 zogen die Truppen Ludwigs XIV. durch. Am 15. Juni 1684 wurde der Schöffe Johann Kemmerling bei „der Sieper Stegen“ von einem kurkölnischen Dragoner erschlagen. Der Spanische Erbfolgekrieg (1701–1713) kostete wieder Kontributionen, im Österreichischen Erbfolgekrieg lagen 1742 bis 1744 französische Truppen hier — im März 1742 wurde nachts ein französischer Kapitän auf der Straße erschlagen —, und im Oktober 1748 quartierten kaiserliche Dragoner auf dem Durchmarsch.

Wer das erlebt hat: Peter Botzheinen (um 1595–nach 1663) und Gottfried to Elsenbruch (um 1595–um 1644), die 1633 zu den ersten Diakonen der Gemeinde gewählt wurden — die Armenkasse, die sie übernahmen, traf die schlechteste denkbare Zeit. Und Martin Weyermann, der 1645 mitten in der hessischen Besatzung Gerichtsschreiber wurde und daneben Küster und Lehrer war.

Schöffen, Diakone, Kirchmeister

Zwei Siegel der Schöffen von Rheydt, nachweisbar 1449–1484 und 1479–1794
Womit die Schöffen siegelten. Links das ältere Siegel, nachweisbar von 1449 bis 1484; rechts das jüngere, das von 1479 bis 1794 in Gebrauch blieb — dreihundertfünfzehn Jahre derselbe Stempel. Weil das Lehngericht kein eigenes Siegel besaß, siegelte es mit diesem. Jede Kaufurkunde, jedes Urteil und jede Urfehde aus der Herrschaft trägt eines der beiden.
Ludwig Schmitz, „Geschichte der Herrschaft Rheydt“, Rheydt 1897, Bildtafel bei S. 106 — gemeinfrei, Digitalisat der Universitäts- und Landesbibliothek Düsseldorf.

Auffällig viele Rheydter Vorfahren tragen ein Amt. Das ist kein Adel — es ist die Selbstverwaltung eines kleinen Territoriums und einer reformierten Gemeinde, und sie lag in den Händen der ansässigen Bauern und Handwerker.

Jentgen Botzheinen (um 1535 – nach 1586), Landwirt und Schöffe. Gottfried Liesen (um 1556 – um 1607), Müller und Mühlenpächter, ebenfalls Schöffe. Leonhard Deurzeit († um 1635), Schöffe. Johannes Elsenbruch (um 1598 – um 1658) war Schöffe, Diakon und Gemeindeältester. Adolf Junkers (um 1615–1681), Bäcker, Kirchmeister und Gemeindeältester. Martin Weyermann (um 1610–1670), Gerichtsschreiber, Schulmeister und Gemeindeältester. Johannes Hoster (um 1620–1681), Landwirt und Lehnsinhaber, ebenfalls Ältester.

Die meisten dieser Jahreszahlen sind gerundet — „um 1615“ heißt: aus dem Heiratsjahr oder dem Alter der Kinder erschlossen, nicht aus einem Taufeintrag abgelesen.

Was diese Ämter bedeuteten: Ein Schöffe saß im Ortsgericht und urteilte mit — über Erbstreit, Grenzen, Schulden. Ein Diakon verwaltete die Armenkasse der Gemeinde. Ein Gemeindeältester gehörte dem Presbyterium an, das in einer reformierten Gemeinde die Leitung hat — es gibt dort keinen Bischof, sondern gewählte Älteste. Ein Kirchmeister führte Bau und Vermögen der Kirche.

Wie nah der Dreißigjährige Krieg war, zeigt ein einzelner Eintrag: Heinrich Coenen, Gerichtsbote in Rheydt, starb um 1642 — in den Jahren der Schlacht auf der Kempener Heide, mit der die „Hessenjahre“ am Niederrhein begannen.

Diese Ämter waren nicht nur Ehre — sie konnten einen auch in den Turm bringen. Zwei der hier Genannten verloren sie 1578 auf einen Schlag: Jentgen Botzheinen, Schöffe seit mindestens 1573, und Korst Vits, der seit Januar 1549 auf der Schöffenbank saß — neunundzwanzig Jahre. Otto von Bylandt setzte sie ab, ließ Rheydter wegen geheimer Versammlungen vor eben dieses Gericht stellen und legte dreißig Soldaten auf das Schloss. Korst Vits kam in Haft und musste am 12. Juni 1578 Urfehde schwören, den Eid, sich für die Haft niemals zu rächen. Neun Jahre später wurde Jasper Pungs eingezogen, „weil er Streit mit dem Herrn von Rheydt wegen Frondiensten hatte“ — er kam nicht wieder heraus. Als Otto von Bylandt 1591 starb, verweigerten ihm die Rheydter das letzte Geleit.

Die ganze Geschichte steht im Archiv bei Korst Vits unter dem Titel „Der Eid, nichts zu rächen“ — mit den Daten von 1549 bis 1592 und sechs Namen, die alle in dieser Ahnentafel stehen.

Zur Beleglage: Diese Ämterangaben stammen fast durchweg aus der Ahnendatenbank von Frank Heidermanns, also aus einer Sekundärquelle. Sie sind gut gearbeitet, aber nicht dasselbe wie ein selbst gelesenes Kirchenbuch. Im Archiv tragen diese Personen deshalb die gelbe Ampel.

Nachtrag aus der Rheydter Chronik von 1897. Diese Vorgänge lassen sich inzwischen in einer gedruckten Quelle nachlesen, und sie werden dort genauer. Wie Otto von Bylandt am 30. November 1578 Untertanen vor der Kirchentür verhaften ließ und was danach geschah, steht weiter oben auf dieser Seite unter „30. November 1578: Verhaftet vor der Kirchentür“ — mit dem ganzen Verlauf von 1533 bis 1701. Zu den hier genannten Personen nur so viel: Unter den Verhafteten war ein Kaspar Pungs. Ob das derselbe Mann ist wie der 1587 eingezogene Jasper Pungs, ist nicht bewiesen — Jaspar und Kaspar sind derselbe Rufname, mehr lässt sich nicht sagen. Immerhin bestätigt die Chronik unabhängig, was bisher nur aus den Familienstudien kam: In ihrer Liste der Lehnsleute um 1580 steht „Jaspar Pungs“ tatsächlich als Inhaber eines Lehnshofs.

Und eine Jahreszahl kommt hinzu. Am 6. Oktober 1633 wählte die reformierte Gemeinde Rheydt zum ersten Mal Diakone. Gewählt wurden Peter Butzheinen und Gördt Elsenbroich — beide stehen in diesem Stammbaum, Gördt ist die niederrheinische Form von Gottfried. Die Diakone verwalteten das Armenvermögen und teilten die Spenden aus; zusammen mit den Ältesten bildeten sie das Konsistorium, und in der Regel versah man das Amt zwei Jahre. Die Armenkasse, die die beiden 1633 übernahmen, verfügte später über 2800 Reichstaler.

Die Chronik druckt außerdem die Ämterlisten mit Jahreszahlen. Unter den Gerichtsschreibern der Herrschaft steht Martin Weyermann für 1645 bis 1670 — davor Johann Lynkens (1633–1637), danach der kaiserliche Notar Philipp Brandts (1671–1725). Unter den Kirchmeistern der evangelischen Gemeinde erscheinen Vit Driescher (1731), Wilhelm Lüngen (1735), Johann Driescher (1778), Konrad Konradts (1784) und Johann Wilhelm Heck (1791). Damit stehen Ämter, die bisher nur aus Sekundärquellen kamen, erstmals mit Jahr und Seitenzahl in einem gedruckten Werk.

Die Höfe, die den Namen tragen — Batzheinen 1475 bis 1583

Der älteste Eintrag dieses Archivs, Johann Baetzheinen, stützte sich bis September 2026 allein auf eine Familienaufstellung. Die Chronik von 1897 nennt die Familie unabhängig davon fünfmal zwischen 1475 und 1583 — und zweimal trägt ein Stück Land ihren Namen.

1475, Schatz- und Dienstbuch: „Item Heine Klaß Baetzheinen schatz ind dienst 4 gl., 8 mlr. evenpachts, 1 s. g. e. und 2 honner.“ Vier Gulden Schatz und Dienst, acht Malter Haferpacht, zwei Hühner.

1517, Kirchmeister: „1517 Heinrich Offermans und Jentgen Batzheinen“. Die Kirchmeister — es waren immer zwei — verwalteten das Kirchenvermögen. Im Stammbaum steht Jentgen Batzheinen, geboren 1460/65, gestorben „nach 1517“. Diese Jahreszahl stand dort ohne erkennbaren Grund. Jetzt hat sie einen: Das ist das Jahr seines Amtes.

1545, Weistum, Artikel 11: Der Geneicker Kuhhirt treibt das Vieh am Walderhof entlang bis an den Weg, „den der landherr und die nachbaren gegolden hant van Hennes dem wirt und Johan Batzheinen; deß sollen Hennes und Johan Batzheinen denen grafen feegen und allezeit ihr kfeef damit machen“. Der Wirt und Johann hatten dem Landesherrn und der Nachbarschaft einen Weg verkauft; dafür mussten sie den Graben fegen und den Zaun halten. Johann Baetzheinen war 1545 zwischen siebenundvierzig und fünfzig Jahre alt.

Und die beiden Flurnamen. Dasselbe Weistum führt „langs Batzheinen Hoff“ an der Niers, auf dem Wasserlauf zum Elsenstockbroich — der Familienhof. Und in Artikel 14 geht ein Heuweg „durch die Sonnengaet tüschen Beckers und Botzheinen kamp herdurch“, in Geneicken zwischen Beckershof und Driescher Bend. Diese zweite Stelle steht schon länger auf der Geneicker Seite — dort zitiert, ohne dass jemand den Familiennamen darin erkannt hätte.

1583, Kirchmeister: „Wilhelm Derichs und Theiß Batzheinen“ — nach Johanns Tod, vermutlich ein Sohn.

Was das wert ist: Hundertacht Jahre, zwei Kirchmeisterämter, ein Hof, ein Kamp und ein Weg, den die Familie dem Landesherrn verkaufte. Ein Identitätsbeweis ist es nicht — gleicher Name heißt nicht gleiche Person. Aber der Vater mit seinem Amtsjahr und der Sohn mit seinem Grundstücksgeschäft stehen in einer gedruckten Quelle, die von der Familienaufstellung nichts weiß. Alle Stellen am Digitalisat der ULB Düsseldorf bei 400 dpi geprüft; die OCR liest 1517 „Baßheinen“, im Druck steht „Batzheinen“.

Weber, Stadt, Krieg

Warum sich die Linien hier kreuzen

Um 1660 zog ein Paar nach Rheydt, das für diesen Stammbaum eine besondere Rolle spielt: Adolf von Homberg (um 1630 – vor 1692) und Odilia Otten (um 1635 – nach 1692), gerufen Dilgen. 1663 erwarben sie die Hälfte des Behrenerbs in der Honschaft Heyden — und mit dem Hof kam der Name: In den Quellen heißt der Mann noch „von Homberg“, seine Nachkommen heißen Bähren beziehungsweise Behren. Am Niederrhein trat der Hofname regelmäßig an die Stelle des Herkunftsnamens.

Von diesem Paar stammt Olaf Brandt auf drei voneinander unabhängigen Wegen ab: über den Sohn Goerd (Bähren → Vits → Potz → Siebel), über die Tochter Maria (Bähren → Scheulen → Kellers → Reuen → Jacobs) und über den Sohn Peter (→ Bähren → Weyers → Kellers). Der erste Weg läuft über den Großvater, die beiden anderen über die Großmutter.

Das hat eine handfeste Folge: Karl Siebel und Helga Jacobs waren bei ihrer Heirat 1943 entfernt miteinander verwandt — beide Nachfahren desselben Rheydter Paares aus dem 17. Jahrhundert, ohne es zu wissen. In einer Gegend, in der über Generationen alle im selben Umkreis von zehn Kilometern heirateten, ist das die Regel und nicht die Ausnahme.

Die Bürgerliste von 1822 — welche Namen es in Rheydt gab

Stempel der Mairie de Rheyd 1802–1806, der Mairie 1806–1814 und der Gemeinde Rheidt 1814–1815
Drei Stempel, drei Obrigkeiten, dreizehn Jahre. Oben der Schriftzug „Mairie de Rheyd“ (1802–1806); links unten der napoleonische Adler, „MAIRIE DE RHEIDT, 3e ARRONDt (ROER)“ (1806–1814); rechts unten der Stempel der Übergangszeit, „General-Gouvernement vom Niederrhein — Gemeinde Rheidt (Bez. Crefeld)“ (1814–1815). Diese Verwaltung führte die Register, aus denen wenige Jahre später die Bürgerliste von 1822 hervorging.
Ludwig Schmitz, „Geschichte der Herrschaft Rheydt“, Rheydt 1897, Bildtafel bei S. 106 — gemeinfrei, Digitalisat der Universitäts- und Landesbibliothek Düsseldorf.

1822 ließ der preußische Minister von Schuckmann für alle Gemeinden Bürgerlisten anlegen: aufgenommen wurde, wer über 21 Jahre alt war und länger als ein Jahr am Ort wohnte. Die Rheydter Liste entstand im letzten Amtsjahr des Bürgermeisters Lenßen. Die Gemeinde hatte damals gut 4000 Einwohner, darunter 905 erwerbsfähige selbstständige Bürger.

Die Chronik von 1897 wertet diese Liste nach Namen aus — und das Ergebnis liest sich wie ein Register dieses Stammbaums. Mit Abstand am häufigsten war Vits (im Frakturdruck „Bits“) mit 40 Vertretern, dann Schmitz mit 25, Heck und Schippers, Goeres und Joeres mit je 20, Scheulen mit 16. Zehn bis fünfzehn Vertreter hatten Junkers, Mühlen, Müller und Müllers, Quack, Stümpges und Vollenbroich; acht bis zehn die Familien Bresges, Kamphausen, Essers, Gillessen, Jansen, Jendges, Keller und Kellers, Kuhlen, Lambertz, Leinen, Otten, Peltzer, Pferdmenges sowie Pongs und Pungs. Mehrfach vertreten waren unter anderen Bähren, Beckers, Botzheinen, Coenen, Driescher, Fournell, Hermanns, Hoster, Jacobs, Köllges, Molls, Mösges, Neuß, Paulussen und Sasserath. Der Name Schott hatte 1822 genau einen Vertreter: Gerhard Wilhelm Schott, zugewandert aus Langenberg.

Bei den Vornamen war Johann — allein oder kombiniert — über 200-mal vertreten, Heinrich rund 150-mal, Peter und Wilhelm je etwa 100-mal. Der älteste Einwohner war Johann Daniels, Ackersmann, Rheydt Nr. 252, 87 Jahre alt.

Diese Auswertung sagt etwas, das man sonst nur behaupten könnte: Die Familien dieses Archivs waren in Rheydt nicht auch anwesend — sie waren Rheydt.

Die Hausnummern von damals lassen sich lesen. Die Zählung lief nicht straßenweise, sondern durch die ganze Gemeinde: Rheydt begann mit Nr. 1 und reichte bis 257, Bonnenbroich hatte 258 bis 307, Schloss Rheydt die Nummer 312, Eicken und Hoster 313 bis 441, Heyden begann bei 449, Pongs bei 523, Morr bei 543 und Schrievers bei 572; die letzte Nummer war 586. 1822 standen 569 Häuser bewohnt und 17 leer — Rheydt selbst 257, Eicken und Hoster 128, Heyden 73, Bonnenbroich 49, Morr 26, Pongs 21 und Schrievers 14. Nach der Katasterkarte von 1820 verteilten sich rund 770 Gebäude auf nur 586 Hausnummern: Wo mehrere Häuser um einen gemeinsamen Hof standen, teilten sie sich eine Nummer.

Achtung beim Übertragen: Diese Zählung gilt für 1820/22. Spätere Urkunden nennen Hausnummern, die in dieses System nicht passen — sie stammen aus einer jüngeren, ortschaftsweisen Zählung. Eine Hausnummer ohne Jahresangabe lässt sich deshalb nicht auf die Karte legen.

Vom Leinen zur Baumwolle

Alte Häuser in der Limitusstraße in Rheydt, 1909
Rheydt, alte Häuser Limitusstraße 3–5, 1909. Niedrige Backsteinhäuser an einer Kopfsteinpflasterstraße — so wohnten die Weberfamilien in Rheydt. Nicht das Haus der Familie, aber ein Straßenzug derselben Stadt aus derselben Zeit: Als das Bild entstand, arbeiteten die hier verzeichneten Potz und Reuen längst in der Fabrik.
Erwin Quedenfeldt, 1909. Der Fotograf starb 1948, die Schutzfrist ist abgelaufen — gemeinfrei, digitalisiert von der Universitäts- und Landesbibliothek Düsseldorf.

Rheydt ist die Stadt, in der dieser Familie der Beruf gewechselt wurde — nicht aus eigenem Entschluss, sondern weil sich die Technik änderte.

Am Anfang stand die Leinenweberei im Verlag: Ein Kaufmann gab Garn aus, der Weber arbeitete zu Hause an seinem Handstuhl. In der Franzosenzeit (1794–1815) wanderten bergische Kaufleute zu und gründeten Baumwollmanufakturen. 1827 ließ Wilhelm Dietrich Lenssen nach einer Englandreise die erste Dampfmaschine der Region in Rheydt aufstellen. 1836 lief im Gladbach-Rheydter Industriebezirk „ungefähr ein Viertel aller Baumwollspindeln der Rheinprovinz“. Und um 1860 kam der mechanische Webstuhl — womit die Handweberei bis zum Ende des Jahrhunderts langsam zugrunde ging.

Genau dieser Bruch steht im Stammbaum, Generation für Generation. Wilhelm Wallraff (1784–1867), Weber in Rheydt; sein Sohn Johann Wallraff (1804–1857), Weber; dessen Sohn Peter Wallraff (1839–1901), noch einmal Weber — er erlebte, wie der Beruf unter ihm wegbrach. Am deutlichsten steht der Bruch bei den Potz aus Bonnenbroich, und zwar innerhalb einer einzigen Familie: Der Vater Heinrich Potz (1815–1887) wird als Handelsweber geführt, arbeitete also noch für einen Verleger. Seine vier Söhne stehen bereits anders in den Papieren — Valentin (1842–1919) als „Seidenweber, Fabrikarbeiter“, Friedrich (1843–1899) und Hermann (1845–1923) schlicht als Fabrikarbeiter, nur Emil (1849–1917) noch einmal als Weber. Zwischen Vater und Söhnen liegt der mechanische Webstuhl.

Auch die Frauen stehen in den Papieren, und zwar mit Beruf: Maria Luise Potz (1878–1962) als Zwirnereiarbeiterin, Lisette Helene Jacobs (geboren 1892) als Webereiarbeiterin, Marta Reuen (1899–1987) als Weberin. Ihr Mann Konrad Peter Jacobs (1897–1985) war Weber, ihr Schwiegersohn Karl Siebel (1919–1993) Packer und später Stricker. Vom Handstuhl in der Stube bis zur Maschinenstrickerei sind es in dieser Familie fünf Generationen — und ein einziger Ort.

Die Stadt Rheydt

1856 bekam Rheydt durch die Verleihung der Rheinischen Städteordnung das volle Stadtrecht, 1907 wurde es kreisfreie Stadt im Regierungsbezirk Düsseldorf. Die Einwohnerzahl stieg von 34.036 im Jahr 1900 auf 40.151 im Jahr 1905.

Diese neue Stadt zeigte, was sie war: 1897 das Rathaus am Marktplatz, von 1899 bis 1902 die neue Evangelische Hauptkirche des Kirchenbaumeisters Johannes Otzen — 72 Meter hoch, mit einer Sauer-Orgel von 1902. Die alte Dorfkirche aus dem 14. Jahrhundert war für die gewachsene Gemeinde längst zu klein geworden und wurde abgebrochen.

Ab dieser Zeit lässt sich die Familie nicht mehr nur über Kirchenbücher verfolgen, sondern über Adressbücher — mit Straße und Hausnummer. Friedrich August Siebel wohnte 1911 in der Schützenstraße 233, Carl Heinrich Wilhelm Siebel, Webermeister und Agent, im selben Jahr in der Oberheydener Straße 151. Peter Reuen (1859–1929) besaß 1911 das Haus Forststraße 47. Minna Blass (1873–1938) ist in der Fuchsstraße 83 verzeichnet, Konrad Peter Jacobs ebenfalls in der Fuchsstraße, bevor er in die Pongser Straße zog.

Gladbach-Rheydt — eine Stadt, die es vier Jahre gab

Am 1. August 1929 wurden Rheydt und München-Gladbach zur Stadt „Gladbach-Rheydt“ zusammengelegt. Schon 1933 wurde die Fusion wieder aufgehoben — betrieben von Propagandaminister Joseph Goebbels (1897–1945), der in Rheydt geboren war und seiner Geburtsstadt die Eigenständigkeit zurückholte. Erst am 1. Januar 1975 kam Rheydt endgültig zu Mönchengladbach.

Diese vier Jahre stehen in den Papieren dieser Familie. Das Adressbuch führt Maria Luise Potz 1930 unter „Gladbach-Rheydt (Rheydt), Pongserstraße 99“, und Friedrich August Siebel starb 1930 in eben diesem kurzlebigen Gemeinwesen. Ein Stadtname, den es heute nicht mehr gibt, als Wohnort auf einer Urkunde — für die Familienforschung ist so etwas ein Datierungsanker.

Die Nacht zum 31. August 1943

In der Nacht vom 30. auf den 31. August 1943 starteten rund 660 Flugzeuge von England aus und erreichten die Doppelstadt kurz vor drei Uhr morgens. In drei Wellen fielen etwa 3.400 Tonnen Bomben. Alt-Gladbach wurde zu 60 Prozent zerstört, Rheydt zu 90 Prozent. Die Bilanz von sechzig Minuten: 413 Tote, 5.850 zerstörte Häuser mit 14.400 Wohnungen, 36.000 Obdachlose.

Zu den erklärten Zielen gehörten die Eisenbahnverbindungen und die Textil- und Maschinenindustrie — und ausdrücklich auch Rheydt als Geburtsstadt von Goebbels.

Die neue Hauptkirche wurde schwer beschädigt; die wertvolle Ausstattung samt der Sauer-Orgel überstand den Krieg wie durch ein Wunder. Wiederhergerichtet wurde der Innenraum 1962, die ursprüngliche Farbfassung erst ab 1997 wieder freigelegt.

Wie die Familie diese Nacht erlebt hat, ist in den vorliegenden Quellen nicht überliefert. Belegt ist nur, wer da war: Konrad Peter Jacobs und Marta Reuen wohnten seit spätestens 1936 in der Pongser Straße, Karl Siebel und Helga Jacobs heirateten 1943 und waren in Rheydt gemeldet. Wo sie Schutz suchten, lässt sich vermuten — der Pongser Hochbunker steht Ecke Forststraße, unmittelbar dort, wo die Familie wohnte. Mehr dazu auf der Seite zu Pongs.

Was von Rheydt geblieben ist

Seit dem 1. Januar 1975 ist Rheydt ein Stadtteil von Mönchengladbach. Die Stadt, in der diese Familie fast fünfhundert Jahre lang getauft, geheiratet, gewebt und begraben wurde, gibt es als Stadt nicht mehr.

Die letzten Rheydter Einträge des Archivs lesen sich entsprechend: Konrad Peter Jacobs, 1897 in Rheydt geboren, starb 1985 in Rheydt. Marta Reuen, 1899 in Rheydt geboren, starb 1987 in Rheydt. Zwei Menschen, die in einer eigenständigen Stadt zur Welt kamen und in einem Stadtteil starben, ohne je umgezogen zu sein.

Über lebende Personen steht auf diesen Seiten nichts. Es sei aber gesagt, dass die Verbindung nicht abgerissen ist.

Schloss Rheydt

Die Wasserburg, die über den Glauben einer ganzen Herrschaft entschied

Warum dieses Schloss in diesen Stammbaum gehört

Schloss Rheydt ist für diese Familie kein Ausflugsziel, sondern die Erklärung für das, was in ihren Kirchenbüchern steht. Wer hier saß, bestimmte den Glauben seiner Untertanen — und in Rheydt saß ab 1552 Otto von Bylandt (um 1531–1591).

Er ließ die mittelalterliche Wasserburg vom Jülicher Baumeister Maximilian Pasqualini zu einem Renaissanceschloss umbauen — dem einzigen erhaltenen im Rheinland. Und er duldete in seiner kleinen Herrschaft Calvinisten und Mennoniten, während sie anderswo verfolgt wurden. Seit 1602 war die vormals katholische Pfarrkirche in reformierter Hand.

Rheydt war eine reichsunmittelbare Unterherrschaft, kein Teil eines größeren Territoriums. Genau das machte diese eigene Konfessionspolitik möglich. Fünf Kilometer weiter, in Odenkirchen, herrschte der Kölner Erzbischof — und dort war der reformierte Gottesdienst von 1627 bis 1755 verboten.

1464: Die Lütticher kommen

Bevor das Schloss ein Schloss war, war es eine Burg — und sie hatte einen schlechten Ruf.

Im Jahr 1464 zog ein Heer aus Lüttich vor Burg Rheydt, belagerte, plünderte und zerstörte sie teilweise. Der Anlass war kein Fürstenkrieg, sondern eine Entführung: Johann von Arendal, seit 1454 durch die Heirat mit Beatrix von Rheydt Herr der Burg, hatte einen wohlhabenden Bürger aus dem Lütticher Land und dessen Sohn festgesetzt und von der Stadt hohes Lösegeld verlangt. Der Rat rüstete daraufhin ein Heer aus. Die Lütticher Chronik nennt — wohl übertrieben — fünfzehntausend Fußsoldaten, sechzehnhundert Reiter, fünfzig Wagen mit Feuerwaffen und hundert mit Verpflegung.

Lüttich lag rund hundert Kilometer entfernt. Dass eine Stadt so weit weg einen bewaffneten Zug an den Niederrhein schickte, sagt etwas über die Zeit: Der Handelsweg zwischen Lüttich, Aachen und Köln führte durch diese Gegend, und Städte hielten eigene Söldner. Wenn der Herzog von Jülich seinen Unterherrn nicht bändigte, taten es die Geschädigten selbst. 1468 gab Johann von Arendal das Lehen ab; danach baute Wilhelm von Nesselrode die Burg wieder auf — mit einer rechteckigen Wehrmauer und vier halbrunden Türmen, der Lehre aus 1464.

Warum die Burg diesen Ruf hatte

Der Vorfall von 1464 fiel nicht vom Himmel. Der Schwiegervater, Gerhard II. von Rheydt (1386–1444), taucht in den Akten der Städte Köln und Aachen immer wieder als Fehderitter auf. Angefangen hatte es damit, dass er 1412 bei Glessen von Kölner Söldnern ohne Fehdeansage angegriffen wurde; er forderte Schadenersatz und begann danach, Kölner Kaufleute auf den Straßen zu berauben. 1436 meldet ein Aachener Stadtbrief Plünderungen mit Toten im Dorf Elchenrath bei Würselen.

Schon eine Generation früher gab es Krieg um diese Burg: 1386 sagte Johann II. von Rheydt dem Herzog von Jülich die Fehde an. Die Jülicher Amtleute versuchten, ihn vor den Toren gefangen zu nehmen, brachen die Brücken vor der Burg ab und legten seinen Amtmann in Gladbach in Ketten. Verwüstet wurde dabei nicht die Burg, sondern die Herrschaft — also die Dörfer, Höfe und Felder ringsum, Heyden, Pongs und Bonnenbroich.

Eine Einschränkung gehört dazu. Die Deutung als „Raubschloss“ ist in der Heimatgeschichte fest verankert, wird aber inzwischen hinterfragt. Die Fehde war ein legales Rechtsmittel des Adels; was Städte als Raub verbuchten, war aus ritterlicher Sicht oft Rechtsdurchsetzung. Und die Überlieferung stammt fast ausschließlich aus städtischen Quellen — Kölner und Aachener Akten, Lütticher Chroniken. Das ist die Sicht der Geschädigten; die Rheydter Gegendarstellung fehlt.

Der Dreißigjährige Krieg — und warum das Schloss noch steht

Es hält sich die Vorstellung, Schloss Rheydt sei im Dreißigjährigen Krieg geschleift worden. Das stimmt nicht. Zerstört wurde 1464 die Burg — davon handelt der Abschnitt oben. Was Otto von Bylandt zwischen 1558 und 1591 an ihrer Stelle errichten ließ, steht bis heute: eine der wenigen erhaltenen Renaissanceanlagen am Niederrhein.

Bedroht war es trotzdem. Nach dem kinderlosen Tod Otto Heinrichs von Bylandt 1608 besetzte sein Schwager Florens Hattard von Boetzelear das Schloss widerrechtlich und bot es Brandenburg zur Truppenstationierung an — zwei Jahre vor dem Krieg, im Jülich-Klevischen Erbstreit, aus dem er mit hervorging.

Der Krieg selbst traf die Gegend spät, dafür gründlich. Nach der Schlacht auf der Kempener Heide im Januar 1642 fiel das ganze nördliche Kurköln an hessische Truppen und ihre französischen Verbündeten. Betroffen war damit Odenkirchen, nicht Rheydt: Die beiden Orte lagen in verschiedenen Ländern. Von 1643 bis 1652 hielt der kaiserliche Feldmarschall Jan von Werth — der berühmteste Reitergeneral des Krieges — die Herrschaft über Burg Odenkirchen; er zahlte dem Kurfürsten 15 711 Taler dafür.

Und die Burg Odenkirchen, nicht das Schloss Rheydt, ist die, die am Ende brannte: 1689, im Französisch-Niederländischen Krieg, wurde sie beschossen und ging in Flammen auf. Wer die beiden Ereignisse durcheinanderbringt, ist in guter Gesellschaft — es sind zwei Schlösser, vier Kilometer auseinander, in zwei verschiedenen Kriegen.

Ein Vorfahr im Dienst auf dem Schloss

Johann (Jean) Fournell, gestorben 1675, wird in den Quellen als „Wachtmeister auf Schloss Rheydt“ geführt. Er ist damit der bislang einzige bekannte Vorfahr, der nachweislich hier im Dienst stand — und zwar in der Zeit des Dreißigjährigen Krieges und der „Hessenjahre“, als nach der Schlacht auf der Kempener Heide 1642 hessische und französische Truppen die Gegend besetzten.

Ein Wachtmeister war kein einfacher Torwächter, sondern ein Unteroffiziersrang: zuständig für Wachdienst, Waffen und die Ordnung der Mannschaft. Verheiratet war er mit Margaretha Goldenberg.

Was die alte Karte zeigt

Auf der Kartenaufnahme der Rheinlande von 1801–1828 liegt die Anlage noch frei vor der Stadt: die Gräften, die Vorburg, die Zufahrt über die Wasserläufe — und gleich daneben die „Rheyder Mühle“. Rechts beginnt die geschlossene Bebauung von Rheydt. Zwei Jahrhunderte nach Otto von Bylandt, aber lange vor der Industrialisierung, die alles Umland überbaute.

Wer hier gelebt hat

Aus dem Archiv sind 147 Menschen mit eigener Seite hier geboren oder gestorben — nach Geburtsjahr geordnet.

Quellen
  • Rheydt — Wikipedia — Ersterwähnung „parochiam Reithe“ 985–999, Herren von Bylandt ab 1500, Reichsunmittelbarkeit 1552–1591, Stadtrecht 1856, Kreisfreiheit 1907, Gladbach-Rheydt 1929–1933, Eingemeindung 1975
  • Stadt Mönchengladbach — Portal Rheinische Geschichte (LVR) — Leinenweberei, bergische Kaufleute in der Franzosenzeit, „ungefähr ein Viertel aller Baumwollspindeln der Rheinprovinz“ 1836, mechanischer Webstuhl um 1860, Stadtrecht 1856
  • Geschichte der Hauptkirche — Evangelische Kirchengemeinde Rheydt — Umbau der Dorfkirche zur Predigtkirche 1741, Neubau 1899–1902 durch Johannes Otzen, Sauer-Orgel 1902, Kriegsschäden, Innenraum 1962, Farbfassung ab 1997
  • Die Geschichte von Schloss Rheydt — Otto von Bylandt, Duldung von Calvinisten und Mennoniten, Pfarrkirche seit 1602 reformiert, Bylandt-Schwarzenberg ab 1701
  • Stadtgeschichte — Schloss Rheydt (Museum) — Wilhelm Dietrich Lenssen, erste Dampfmaschine der Region in Rheydt 1827
  • „Vor 70 Jahren: Bombardement verwandelte die Innenstädte von Mönchengladbach und Rheydt in ein Flammenmeer“ — BürgerZeitung für Mönchengladbach und Umland — 660 Flugzeuge, 3.400 Tonnen Bomben, Rheydt zu 90 Prozent zerstört, 413 Tote, 5.850 zerstörte Häuser, 36.000 Obdachlose, Angriffsziele
  • Frank Heidermanns, Ahnendatenbank (heidermanns.net) — die Rheydter Linien des 16. und 17. Jahrhunderts, Ämter (Schöffen, Diakone, Gemeindeälteste, Kirchmeister), Adolf von Homberg und das Behrenerb 1663
  • Adressbücher der Stadt Rheydt 1903, 1911, 1930, 1936, 1951, 1956, 1965/67 — Wohnadressen Siebel, Reuen, Blass, Jacobs und Potz; Schreibweise „Gladbach-Rheydt“ 1930
  • Kartenaufnahme der Rheinlande 1801–1828 (Tranchot/von Müffling), Geobasis NRW — Kartenausschnitt, Datenlizenz Deutschland Zero 2.0
  • Erwin Quedenfeldt, Aufnahme „Rheydt, alte Häuser Limitusstraße 3–5“, 1909 — historisches Foto, Public Domain, digitalisiert von der Universitäts- und Landesbibliothek Düsseldorf
  • Emil Pauls, „Zauberwesen und Hexenwahn am Niederrhein“, 1898 — Vollständig digitalisiertes Verzeichnis der Zauberei- und Hexenprozesse am Niederrhein; Grundlage aller späteren Zusammenstellungen. Rheydt kommt darin nicht vor.
  • Erika Münster-Schröer, „Hexenverfolgung und Kriminalität in Jülich-Berg“ — Auswertung der Jülicher Amtsrechnungen; die Grevenbroicher Fälle von 1502/03, 1511 und 1513/14 im Wortlaut, samt Kostenaufstellung
  • Johannes Weyer — Wikipedia — Leibarzt Herzog Wilhelms V. seit 1550, „De praestigiis daemonum“ 1563, Verzicht des Herzogs auf Tortur und Todesstrafe in Hexensachen
  • Eigener Stammbaum — Personen, Konfessionen, Berufe, Lebensdaten und Adressen
  • Rheydter Chronik, Bd. 1 und 2 (Langewiesche 1897), Digitalisate der ULB Düsseldorf — Hofverfassung und Lehnsleute um 1580, Vogtgeding Odenkirchen, Bürgerliste 1822 mit Namensauswertung, Hausnummernsystem von 1820, erste Diakonenwahl 1633, Listen der Gerichtsschreiber und Kirchmeister; sechs Hinrichtungen des 16. Jahrhunderts mit zwei namentlich genannten Opfern der Hexenverfolgung (S. 106); dazu der Streit zwischen Herrn und Unterthanen 1533–1701: Vertrag vom 14. Juli 1533, Mühlenbrand 1572, Verhaftungen vor der Kirche am 30. November 1578, Kommissionen Mattenclot 1580, Hambacher Rezeß vom 20. Dezember 1581, Exekutivurtheil vom 30. Mai 1584, Plünderung durch die herrschaftlichen Soldaten ab 1585, Abwanderung ins Amt Gladbach, Vergleich vom 21. Juni 1701; Täufer und Mennoniten 1584–1697; Kriegsdrangsale und hessische Besatzung 1642–1648; Vertrag von 1533 und Vergleich vom 21. Juni 1701. Daraus zusaetzlich: die Bildtafel bei S. 13 mit den Siegeln der Herren von Rheydt (Siegel Wilhelms von Reide 1263, Rutgers von Rheydt 1312 und Ottos von Bylandt 1571); das Notariatsinstrument ueber die Mennonitenvertreibung von 1694 als Urkunde Nr. 26; und die Erstnennung „parochiam Reithe“ nach Ropertz, „Quellen und Beitraege zur Geschichte der Benediktiner-Abtei des hl. Vitus in M.Gladbach“ (1877), S. 10. Gemeinfrei; Digitalisate der ULB Duesseldorf.
  • Die Geschichte von Schloss Rheydt — Umbau durch Maximilian Pasqualini, Duldung von Calvinisten und Mennoniten, Pfarrkirche seit 1602 reformiert
  • Otto von Bylandt — Portal Rheinische Geschichte (LVR) — Belehnung 1552, Lebensdaten, Herrschaftsführung
  • Kartenaufnahme der Rheinlande 1801–1828 (Tranchot/von Müffling), Geobasis NRW — Kartenausschnitt, Datenlizenz Deutschland Zero 2.0
  • Aufstellung „Vorfahren Siebel / Jacobs“ der WGfF-Bezirksgruppe Mönchengladbach — Johann Fournell als Wachtmeister auf Schloss Rheydt
  • Schloss Rheydt — Ein Zeugnis der Renaissance (Aachener Zeitung) — Belagerung und Zerstörung 1464, Entführung der Lütticher Kaufleute
  • Die Raubritter von Rheydt (Westdeutsche Zeitung) — Gerhard II., Fehde von 1386, Johann von Arendal, Lehnsverzicht 1468, Quellenkritik
  • Zeittafel Odenkirchen — Heimatverein Odenkirchen 1951 e. V. — Jan von Werth als Herr der Burg Odenkirchen 1643–1652 für 15 711 Taler; Beschießung und Brand 1689